DWJ 2016-08 - page 14

Service
1
Verband für Waffentechnik
und -geschichte e.V.
Oststraße 154, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211 464844, Fax 0211 489035
E-Mail:
Service
1
Kuratorium zur Förderung
historischer Waffensammlungen e.V.
Ulmer Straße 32, 89171 Illerkirchberg,
Tel. 07346 5213, Fax 07346 919560
Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.
VdW – Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V.
1
Kuratoriums-Kurier.
Nachdem die Neu-
wahlen Veränderungen in Teilen der Vorstand-
schaft gebracht haben und dadurch bedingt
die Verbandszeitung „Kuratoriums-Kurier“ zur
Gestaltung in neue Hände gegeben wurde, kam
es zur Verzögerung bei der Veröffentlichung
der letzten Ausgabe, die aber nun in den letz-
ten Tagen an die Mitglieder versandt wurde.
In diesem Zusammenhang möchte sich die
Vorstandschaft bei Werner Schuler bedanken.
Er zeigte sich bis zur letzten Ausgabe verant-
wortlich für den Kuratoriums-Kurier. Die Ge-
staltung des Kuriers liegt nun in den Händen
unseres Mitgliedes Horst Friedrich, der vielen
als Buchautor zur Bewaffnung der deutschen
Polizeigruppierungen einzelner Bundesländer
bekannt sein dürfte. Außerdemmöchte sich die
Vorstandschaft bei all jenen bedanken, die zum
Gelingen des Kuriers beigetragen haben be-
ziehungsweise noch immer beitragen. Nicht zu
vergessen sind hierbei die zahlreichen Autoren
und Sponsoren, ohne die eine Veröffentlichung
der Verbandszeitung nicht möglich wäre. Bitte
tragen Sie auch weiterhin mit vielfältigen Bei-
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FESAC-Jahrestagung.
Die diesjährige Ver-
anstaltung fand vom 23. bis 25. Juni 2016 in
Frankreich statt. Heiß diskutiert wurden die
aktuellen Änderungsvorschläge der EU. Die
niederländische Präsidentschaft wird die fast
ausnahmslos unsinnigen Verschärfungen des
Waffenrechts vor Ablauf ihrer Zeit nicht mehr
durchboxen können. Der IMCO-Ausschuss wird
am 12. Juli 2016 über insgesamt 847 Ergän-
zungsvorschläge abstimmen und dann eine
Vorlage für den Rat fertigen. Die von der FESAC
und dem VdW eingeleitete Beschwerde beim
Europäischen Ombudsmann wurde formell be-
mängelt mit der Empfehlung, sich an den Peti-
tionsausschuss zu wenden. Der VdW hatte die
Formulierung moniert „Sammler sind Quellen
des illegalen Waffenhandels“, die inzwischen
aber abgemildert wurde.
Zum Stand der Änderung der Feuerwaffenricht-
linie hat der EU-Ministerrat seine Position fest-
gelegt. Dies trägt der allgemeinen Kritik Rech-
nung, ein Verbot der B7-Waffen allein auf Grund
optischer Kriterien einzuführen. Die ursprüng-
lich vorgeschlagenen verpflichtenden medizi-
nischen Untersuchungen für alle Waffenbesit-
zer lehnt der Rat ab. Noch nicht aus der Welt ist
beispielsweise die Meldepflicht für Gas- und
Schreckschusswaffen. Parallel zum Rat berät
nun auch das Europäische Parlament über den
Entwurf. Voraussichtlich wird das Parlament im
Herbst dieses Jahres seine Position festlegen.
trägen zur Waffengeschichte und -technik, aber
auch mit Anzeigen, zum Erhalt des inzwischen
recht beliebten Kuratoriums-Kuriers bei.
Neuer Sammlertreff im Raum Esslingen.
Nach-
dem die Gastronomie der bisherigen Heimat
des Esslinger Sammlertreffs (VfB-Heim in
Ober­esslingen) geschlossen hat und eine Wie-
dereröffnung der Lokalität nicht absehbar ist,
waren wir gezwungen, kurzfristig eine neue
Stätte zu finden, wo der Sammlerstammtisch
mit Vorträgen – wenn möglich zum gleichen
Zeitpunkt (jeder erste Dienstag im Monat) – ab-
gehalten werden kann. Unsere Mitglieder vor
Ort haben nun als neues Domizil „Das Schieß-
haus Altbach“ bestimmt. Die Lokalität hat je-
weils ab 16 Uhr geöffnet, wobei die geplanten
Vorträge erst nach 18 Uhr stattfinden werden.
Wie bereits erwähnt, werden wie gewohnt inte-
ressante Vorträge die Treffen bereichern. Wie
immer sind Gäste und Interessierte herzlich
willkommen. Weiteres und Aktuelles hierzu wie
auch allgemein zum „Kuratorium zur Förderung
historischer Waffensammlungen e.V.“ entneh-
men Sie bitte unserer Website.
Halbautomatische Jagdgewehre.
Ein Erfolg der
Bemühungen des DJV mit den im Forum Waf-
fenrecht zusammengeschlossenen Verbänden
schien greifbar: Bundeslandwirtschaftsmi-
nister Christian Schmidt verkündete auf dem
Bundesjägertag in Wolfsburg, dass durch eine
Änderung des Bundesjagdgesetzes wieder
Rechtssicherheit imHinblick auf das Führen von
halbautomatischen Jagdwaffen mit auswech-
selbaren Magazinen herbeigeführt werden
soll. Damit soll das unverständliche Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts auf dem Weg über
eine Gesetzesänderung korrigiert werden. Lei-
der hat jüngst CSU-Chef Seehofer die
­
Novelle
des Bundesjagdgesetzes blockiert ­(Seite 7). Bis
zu einer endgültigen Regelung bleibt es da-
bei, dass mit diesen halbautomatischen Lang-
waffen die Jagd nicht ausgeübt werden sollte
und auch ein Erwerb durch die Erlaubnisbehör-
den nicht genehmigt wird.
Aus der
Schweiz
ist zu hören, dass der Infor-
mationsaustausch zwischen den Behörden
verbessert wird. Seit dem 1. Juli 2016 gilt das
Bundesgesetz über Verbesserungen beim In-
formationsaustausch zwischen Behörden im
Umgang mit Waffen. Dadurch werden Grund-
lagen für die Verbindung der kantonalen Waf-
fenregister geschaffen. Neu ist, dass die Poli-
zeibehörden mit einer einzigen Abfrage sowohl
sämtliche kantonale Waffenregister als auch
die vom Bundesamt für Polizei geführte Waf-
Waffe des Monats.
Neben den bereits erwähn-
ten Beiträgen zur Gestaltung des Kuratoriums-
Kuriers benötigen wir außerdem für die Rubrik
„Waffe des Monats“ dementsprechende Bei-
träge. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder
möglicherweise Unterstützung bei der Gestal-
tung benötigen, wenden Sie sich über die Web-
site beziehungsweise per E-Mail direkt an den
Verband. Die Beiträge sollten sich auf Waffen,
Blankwaffen oder Zubehör beziehen, wobei
bei der Epoche dieser Gegenstände keine Ein-
schränkungen zu beachten sind. Bedenken Sie,
dass ein Verband nur so lebendig ist, wie ihn
die Mitglieder gestalten. Von daher sind wir auf
Ihre Mithilfe angewiesen.
Die Vorstandschaft
feninformationsplattform ARMADA konsultie-
ren können. Dort sind Angaben über die Ver-
weigerung oder den Entzug von Bewilligungen
und die Abnahme von Feuerwaffen verzeichnet.
Interna.
Nachdem der Landesverbandsvorsitz
NRW seit dem Tod des Vorstandsmitgliedes
Klaus-J. Bister vakant war, werden jetzt zwei
Personen den Landesverband führen: Lars
­Malindretos und Götz Coenen. Eine Vorstellung
erfolgt auf der Website oder in der Verbands-
zeitschrift.
Leider ist erneut festzustellen, dass der Ein-
gang der Jahresbeiträge nicht pünktlich erfolgt.
Mitglieder mussten dreimal gemahnt werden.
Wir bitten darum, am Bankeinzugsverfahren
teilzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass nach
der dritten Mahnung eine Löschung der Mit-
gliedschaft erfolgt. Damit ist der Verlust der
Rechtsschutzversicherung verbunden. Dies ist
bei den möglicherweise anstehenden waffen-
rechtlichen Änderungen nicht zielführend.
Dr. jur. Hans Scholzen.
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