DWJ 2016-08 - page 9

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meidung dieser Zusatzbelastung unbe-
dingt erforderlich. Dies kann dauerhaft
nur durch eine Lüftungsanlage sicher-
gestellt werden. Wie in unserem Be-
richt ausgedrückt, können persönliche
Schutzmaßnahmen wie das Tragen ei-
ner Staubmaske daher nur als eine zeit-
lich befristete Maßnahme angesehen
werden“, so Junk abschließend.
Landesverband wehrt sich.
Der BSSB
schreibt auf seiner Webseite, dass eine
2016 veröffentlichte Dissertation an der
LMU München, die sich ebenfalls mit
der Bleikonzentration im Blut von ju-
gendlichen und erwach-
senen Sportschützen be-
schäftigt,
zu
wider-
sprüchlichen Ergebnis-
sen komme. „Untersucht
wurden circa 50 Jugendli-
che, die regelmäßig mit Druckluftwaf-
fen schießen. Deren Blutwerte wurden
mit einer etwa gleich großen Gruppe
von Jugendlichen verglichen, die nach
eigenen Angaben nie Sportschießen be-
trieben haben. Dabei stellte sich heraus,
dass die Bleiwerte in beiden Gruppen
unter dem einschlägigen Grenzwert la-
gen. (HBM-I-Wert: Der HBM-I-Wert
gibt die Konzentration eines Stoffes im
Körper an, bei dessen Unterschreitung
von keiner Gesundheitsgefahr auszuge-
hen ist. Wird dieser Wert nicht erreicht,
besteht kein Handlungsbedarf.) “
Interessanterweise werde ein vom
Umweltbundesamt rein statistisch de-
finierter Referenzwert, dem keinerlei
gesundheitliche Bedeutung zukomme,
von beiden Gruppen, also Sportschüt-
zen und Nichtschützen, in nahezu
gleichem Maße überschritten. Weiter-
hin zeige die Arbeit, dass ein Zusam-
menhang zwischen der Häufigkeit des
Schießens und den im Blut gemesse-
nen, aber gesundheitlich unbedenkli-
chen Bleiwerten nicht bestehe. „Zum
Teil waren die gemessenen Werte in
Vereinen mit hoher Trainingsintensität
niedriger als bei Vereinen mit geringe-
ren Schusszahlen.“
Die zitierte Dissertation führe als
mögliche Erklärungen Faktoren wie er-
höhten Alkohol- und Nikotinkonsum,
bestimmte Ernährungsgewohnheiten
sowie den persönlichen Lebenswandel
der Nichtschützen auf. Auch bei Groß-
und Kleinkaliberschützen seien die
gemessenen Bleiwerte unhinterfragt
auf den Schießbetrieb zurückgeführt
worden. Man habe Daten herangezo-
gen, die vor Inkrafttreten der aktuellen
Schießstandrichtlinien erhoben wur-
den. Seinerzeit galten völlig andere
Anforderungen an Lüftungsanlagen in
Raumschießanlagen als heute.
Der BSSB kommt zu dem Schluss,
dass die Arbeit keinen belastbaren Zu-
sammenhang zwischen Ausübung des
Schießsports und der Bleikonzentra­
tion im Körper darstellt.
H&N unbedenklich.
Da sich der BR-
Bericht gerade auf die Mehrzahl der
organisierten Schützen
bezieht, die mit Luft-
druckwaffen
schießen,
haben wir auch die Firma
Haendler & Natermann
zu dem Thema befragt.
Hier erreichte das DWJ folgende Stel-
lungnahme: „Unsere Mitarbeiter in der
Produktion haben täglich und kontinu-
ierlich Umgang mit dem Material Blei,
meist in fester Form. Allein in unserem
10-m-Testschießstand mit Absaugan-
lage werden jährlich mehr als 250000
Diabolos verschossen. Ähnliche Men-
gen ergeben sich auf dem 50-m-Test-
schießstand. Die vorgeschriebene jähr-
liche Untersuchung unserer Mitarbeiter
hat bis heute keine erhöhten Bleiwerte
im Blut ergeben. Zum Beispiel vor dem
Essen oder Rauchen sollte man sich die
Hände waschen. Eine Staubschutzmas-
ke muss an den Drahtpressen nur bei
der Beschickung der Schmelzöfen mit
Bleibarren getragen werden.“
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wert, der herangezogen werden kann.
Hierin ist für Blei ein Arbeitsplatz-
grenzwert von 0,15 mg/m³ festgelegt.
Dieser Wert gibt aber lediglich einen
Mindeststandard vor, den jeder Mit-
gliedsstaat zu übernehmen hat.“
Es seien bei der Festlegung von
Maßnahmen und Schutzmaßnahmen
immer auch die Regelungen und Anfor-
derungen der stoffspezifischen Tech-
nischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
505 zu berücksichtigen. Als weitere
spezifische Schutzmaßnahme fordert
die TRGS 505 beim Verwenden blei-
haltiger Explosivstoffe (Munition und
Spezialsprengmaterial) und Reinigen
von Plätzen, auf denen diese Materia-
lien angewendet werden, unter ande-
rem lüftungstechnische Maßnahmen
und stationäre Absauganlagen. Vom
Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales (BMAS) seien auf Vorschlag des
Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS)
für einige Stoffe mit verbindlichem
EU-Arbeitsplatzgrenzwert Konzentra-
tionswerte bekannt gegeben worden,
bei deren Überschreitung zusätzliche
Maßnahmen erforderlich sind oder die
den Stand der Technik beschreiben. Der
Wert für Blei liege hier bei 0,1 mg/m³.
„Für die Nutzer und Besucher von
Raumschießanlagen gilt, dass eine zu-
sätzliche Belastung mit dieser kanze-
rogenen Substanz soweit wie möglich
zu vermeiden ist. Da bei der Anwen-
dung bleihaltiger Munition von ei-
ner erhöhten internen Belastung der
Schützen auszugehen ist, ist eine Ver-
Klare Dementi vom
Verband und von
einem Hersteller
Links:
Die Konzentration von Blei soll auf
dem Schießstand teilweise so hoch sein,
dass Gesundheitsschäden entstehen kön-
nen. Alles Quatsch, meint der BSSB.
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aktuell
08/2016
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