DWJ 2016-08 - page 8

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Kimme
Dicke Luft
Sollten Sportschützen, die mit bleihaltiger Munition ihrem Sport nachgehen, künftig mit Atemschutz-
maske an den Stand gehen? Oder komplett die Finger von den Patronen oder Diabolos lassen, wenn kei-
ne bleifreien zur Hand sind? Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks ließ Anfang Juni aufhorchen.
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 TIMO LECHNER M.A.
Jetzt geht es den Sportschützen an die
Luft. Denn die soll laut Untersuchun-
gen des Bayerischen Landesamtes für
Gesundheit und Lebensmittelsicher-
heit (LGL), die im Auftrag des Bayeri-
schen Staatsministeriums für Gesund-
heit und Pflege unternommen wurden,
auf Schießständen im Lande besonders
stark mit Blei belastet sein, wie man in
mehreren Stu­dien herausgefunden ha-
ben will. Der Bayerische Rundfunk (BR)
zitiert mehrere Experten, deren Vor-
schläge darin gipfelten, Staubmasken
auf dem Schießstand zu tragen und vor
allem den Nachwuchs sowie schwange-
re Frauen nicht mit bleihaltiger Muni-
tion in Berührung kommen zu lassen.
Was steht in der Studie?
Getestet wer-
den sollte, wie hoch die Belastungssitu-
ation der Luft in Raumschießanlagen,
die über eine eingebaute Lüftungsan-
lage verfügen, ist und wie diese zu be-
werten ist. Untersucht wurde zudem
die Blutbleikonzentration bei Erwach-
senen, die nur hier schießen, und zum
Vergleich die im Blut von Jugendlichen
zwischen 12 und 16 Jahren, die mit
Luftdruckwaffen schießen. „Aufgrund
der Einstufung des Bleis als reproduk-
tionstoxisch kann der Gesetzgeber
in Deutschland keine unbedenkliche
Konzentration als Grenzwert festlegen.
Demgegenüber kann als Einschätzung
der verbindliche EU-
Grenzwert von 0,15 mg/
m³ Luft als Acht-Stun-
den-Mittelwert herange-
zogen werden“, heißt es
in der Studie. Teilweise
seien trotz Raumluftanlage Werte über
dem Grenzwert erreicht worden.
Wir fragten das LGL, inwieweit sich
die tatsächliche Belastung relativiere,
wenn man von einem realistisch ge-
sehenen einstündigen Schießstandbe-
such ausgeht.
Pressesprecherin Martina Junk ant-
wortet: „Bei der Bewertung der Belas-
Verdacht auf
tendenziöse
Berichterstattung
tungen von Raumschießanlagen muss
zwischen verschiedenen Schutzgütern
unterschieden werden. Einmal sind
Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die
regelmäßig den Schießstand warten
oder Reinigungsarbeiten zum Beispiel
im Zielbereich durchführen. Außer-
dem sind die Schützen selbst oder Be-
sucher zu berücksichtigen, die nicht in
einem Arbeitsverhältnis
zum Betreiber der Raum-
schießanlage
stehen.
Wertsetzungen im Be-
reich des Arbeitsschutzes
gehen in der Regel immer
von einer täglich achtstündigen Expo-
sition (Schichtmittelwerte) aus. Daher
werden auch Messungen normaler-
weise an diese Konvention angepasst.
Allerdings müssen natürlich auch kür-
zere Expositionszeiten berücksichtigt
werden, wenn die Belastungssituation
dies erfordert. Gerade hier bietet sich
ein Human-Biomonitoring an, das viel-
fach gezeigt hat, dass die vorkommen-
de äußere Belastung in der Luft zu einer
deutlichen – nicht akzeptablen - inter-
nen Belastung führt.“
Weiter wollten wir wissen, inwieweit
kurzfristige Maßnahmen wie die Nut-
zung von Staubmasken oder langfris-
tige und kostspielige Aktionen wie der
Einbau moderner Lüftungsanlagen in
einem vertretbaren Verhältnis stehen.
Hier müsse zwischen Arbeitnehmern
und Schützen sowie Besuchern unter-
schieden werden, so Junk weiter:
„Arbeitnehmer: Für bleihaltige Ge-
fahrstoffe ist in Deutschland, auch
aufgrund seiner Einstufung als kan-
zerogene Substanz, kein Arbeitsplatz-
grenzwert (AGW) festgelegt. Allerdings
gibt es einen EU-Arbeitsplatzgrenz-
Links:
Darf man bleihaltige Munition noch
mit den Fingern anfassen? Am besten gar
nicht, meinen manche Forscher. Hersteller
und Verband relativieren allerdings.
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Munition
Angstmache oder berechtigt? Über Blei in der Luft auf Schießständen
Das Magazin für Waffenbesitzer
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