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Vermieter kann Mieter Waffenaufbewahrung nicht verbieten
Wenn der Vermieter über die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen verfügt und eine verschriftsgemäße Aufbewahrung gegeben ist, kann der Vermieter seinem Mieter weder die Aufbewahrung von Waffen und Munition noch das nicht gewerbliche Wiederladen verbieten. Er kann hier nicht die Entfernng verlangen. AG Hannover, Urteil vom 20.8.2010, Az.: 546 C 2917/10