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von Nataly Kemmelmeier

VDB informiert über Kennzeichnungspflicht

Der Verband Deutscher Büchsenmacher unf Waffenfachhändler (VDB) gibt im aktuellen Newsletter Auskunft über die neue Kenntzeichnungspflicht von Munition.

Für die sogenannte CLP-Verordnung galten verschiedene Übergangsfristen für unterschiedliche Stoffe und Gemische. Seitdem vergangenen Jahr müssen bereits die Hersteller/Importeure jegliche neue Munition mit den neuen Kennzeichnungen versehen. Oft ist dies mit einem kleinen Aufkleber im Leporelloformat realisiert.

Für den Waffenfachhandel gilt ab 1. Juni 2017 eine wichtige Frist. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Munition-Altbestände gemäß Verordnung nachgekennzeichnet werden. Bei Verstößen können empfindliche Geldstrafen folgen.

Die Aufkleber können zum Selbstkostenpreis (100 Stück für 8 Euro, 500 Stück für 29 Euro, 1000 Stück für 39 Euro) beim VDB angefordert werden. Die

Dank der freundlichen Unterstützung unseres langjährigen Fördermitglieds, der Helmut Hofmann GmbH, kann die VDB-Geschäftsstelle mit solchen Aufklebern dienen. Die Auslieferung der Aufkleber findet ab dem 14. Februar statt.

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