Wissen
von Nataly Kemmelmeier

„Ranger“ entsprechen aktualisiertem Waffengesetz
Der Kauf bisher üblicher Exemplare der Stufen A und B oder S1 – auch gebrauchter Modelle – ist damit nicht mehr gesetzeskonform: § 36 des deutschen Waffengesetzes akzeptiert seit Juli nur noch Schränke ab dem Widerstandsgrad 0 oder 1.
Die Ranger N5 (vorgerichtet für bis zu fünf Langwaffen) und N7 (vorgerichtet für bis zu sieben Langwaffen) sind ECBS-zertifiziert und VdS-anerkannt. Beide bieten hohen Aufbruch- und Feuerschutz, einen dreiwandigen Korpus, doppelwandige Türen und eine massive dreiseitige Verriegelung. Vor Ort lassen sich die Schränke sicher in der Wand verankern – das Befestigungsmaterial liefert der Hersteller mit. Ein nicht rücksetzbares doppeltes Notverriegelungssystem erhöht die Sicherheit zusätzlich. Die Modelle haben Putzstockhalter und zwei beziehungsweise beim N7 drei praktische Ablagefächer in der Tür. Burg-Wächter bietet die Schränke mit Sicherheits-Doppelbart- oder Elektronikschloss an.