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von Nataly Kemmelmeier

Pfälzischer Schützenbund: Namensänderung rechtswidrig

Das DSB-Gericht hat kürzlich in 2. und damit abschließender Instanz über die Klage des Rheinischen gegen den Pfälzischen Schützenbund entschieden.

Gemäß Berufungsurteil darf sich der Pfälzische Schützenbund nicht in „Rheinland-Pfälzischer Schützenbund“ umbenennen, wie dies eine Delegiertensitzung des Verbands im vergangenen Jahr beschlossen hatte – ohne Wissen des DSB. Gegen diese Namensänderung hatte der benachbarte Rheinische Schützenbund schließlich geklagt, da der Eindruck entstehen könnte, es handele sich um die alleinige Vertretung der Schützengesellschaften auf rheinland-pfälzischem Boden im DSB.

Das DSB-Gericht gab nun im Berufungsverfahren dem Rheinischen Schützenbund Recht, der Pfälzische Schützenbund darf sich nicht umbenennen und muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.

www.dsb.de

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