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von Nataly Kemmelmeier

Patrone 4,6 mm × 30 wurde von der deutschen Kriegswaffenliste gestrichen

Mit Wirkung zum 1. September 2018 verlor die Patrone 4,6 mm × 30, die bisher ausschließlich für die MP7 bestimmt war, in Deutschland ihre generelle Einstufung als Kriegswaffe.

Da nun mit der jagdlichen Repetierbüchse Anschütz Modell 1771 eine zivile Waffe zur Verfügung steht, wurde die Patrone aus der Kriegswaffenliste gestrichen. Patronen mit Hartkern- oder Vollmantelgeschoss, welches Zusätze wie Leucht- Licht- oder Brandsätze enthält, bleiben Kriegswaffe.

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