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von Nataly Kemmelmeier

Innenminister sollen Ausschluss von Sportwaffen diskutieren

Bereits im Rahmen der Frühjahrskonferenz hat das Bundesinnenministerium den Innenministern der Länder einen Bericht betreffend der Beschränkung des privaten Schusswaffenbesitzes sowie des Ausschlusses bestimmter Waffen- und Munitionstypen zum sportlichen Schießen vorgelegt.

Ausgang war die Aufforderung der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen an das BMI, zu prüfen, ob das tatsächliche Bedürfnis eines Sportschützen durch die gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Schießbuches regelmäßig kontrolliert werden kann. Die Innenministerkonferenz (IMK) nahm den Vorstoß „zur Kenntnis“.

Insbesondere das Land Bremen, seines Zeichens das kleinste Bundesland und daher nur einen Bruchteil der Jäger und Sportschützen repräsentierend, macht derzeit mit der Forderung nach einer generellen Begrenzung des privaten Besitzes von Schusswaffen, einschließlich Jagdwaffen, im Waffengesetz von sich reden.

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