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Gegendarstellung

Armatix ist insolvent und hat sich von Ernst Mauch getrennt

Armatix hat beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt; entgegen dem ursprünglichen Antrag von Armatix wurde dem Antrag auf Vorbereitung einer Sanierung in Eigenverwaltung nicht im beantragten Umfang entsprochen, vielmehr hat das Insolvenzgericht München einen externen vorläufigen Sachwalter zur Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und zur Überwachung der Geschäftsführung mit Beschluss vom 08. Mai 2015 bestellt.

Entgegen der Darstellung im zuvor bezeichneten Bericht, hat Ernst Mauch sich von sich aus von Armatix getrennt und bereits am 25.03.2015 seinen Vertrag als Geschäftsführer mit ordentlicher Frist gekündigt gehabt. Gleichzeitig hatte -ebenfalls bereits unter dem 25, März 2015- Ernst Mauch die fristgerechte Niederlegung seines Amtes als Geschäftsführer schriftlich bereits angekündigt. Die Trennung von Armatix war daher von Ernst Mauch ausgegangen; die Beendigung der Zusammenarbeit mit Armatix ist durch diese Kündigung dokumentiert.

Bereits bis zum Zeitpunkt dieser Kündigung durch Ernst Mauch als auch in der näheren Folge zeigten sich Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und der übrigen Geschäftsleitung, dies betreffend Ausrichtung des Unternehmens, Geschäftspolitik und insbesondere Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Diese Situation spitzte sich nach Ernst Mauchs Kündigung zu, als von dritter Seite eine zugunsten der Armatix gegebene Patronatserklärung unter dem 08. April 2015 gekündigt wurde; diese Patronatsvereinbarung war zur Vermeidung der Überschuldung der Armatix gegeben worden, um diese finanziell so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen -diese Patronatserklärung war auch in den Bilanzen der Armatix berücksichtigt-. Ernst Mauch verlangte daher, dass diese - ursprünglich als unkündbar und unwiderrufbar gegebene- Patronatszusage bei dem mit dem Kreis der Gesellschafter wirtschaftlich verflochtenen Patron eingefordert werden muss, da andernfalls Überschuldung des Unternehmens mit allen Nachteilen für die Gläubiger eintritt. Ob lediglich Zahlungsunfähigkeit droht oder ob Zahlungsunfähigkeit besteht, macht auch insolvenzrechtlich einen Unterschied. Dieser Unterschied wirkt auch in die Regelungen der von Armatix angestrebten Sanierung in Eigenverwaltung. Mit aus daraus resultierenden Gründen waren aus Sicht von Ernst Mauch die tatsächlichen Voraussetzungen für einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht auf Eigenverwaltung ohne Sachwalter nicht gegeben.

In der Folge der unter anderem hieraus resultierenden Differenzen kündigte Ernst Mauch von sich aus zusätzlich unter dem 30.04.2015 den Geschäftsführervertrag zu Armatix mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund. Gleichzeitig wurde diese fristlose Kündigung auch gegenüber dem Insolvenzgericht München zum Insolvenzverfahren der Armatix durch die für Ernst Mauch tätige Anwaltskanzlei mitgeteilt.

Ein im Bericht erwähntes Hausverbot wurde gegenüber Ernst Mauch nicht ausgesprochen. Das im Bericht hierzu genannte, an die DWJ- Redaktion anonym zugeleitete Schreiben vom 20. April 2015, hat Ernst Mauch nicht erhalten. Ein solches Schreiben ist ihm nie zugesandt oder zugestellt worden.

Vielmehr wurde dieses Schreiben nebst Hausmitteilung anonym an verschiedene Medien zum Zwecke der Rufschädigung von einem anonymen Absender versandt. Dem Anwalt von Ernst Mauch gingen jedenfalls über andere Pressestellen Kopien dieses anonym versandten Schreibens ebenfalls zu. Daraufhin wandte sich Rechtsanwalt Ziegelmeier schriftsätzlich am 28.04.2015 für den damals erkrankten Ernst Mauch an die Geschäftsleitung der Armatix, welche aber auch gegenüber ihm weder ein Hausverbot bestätigte, noch zur Frage der Echtheit des Schreibens eine Stellungnahme abgab.

Gründe für ein Hausverbot bestanden zudem nicht; dies ganz abgesehen von der eher nur Juristen interessierenden Frage, dass gegenüber einem amtierenden Mitgeschäftsführer ein Hausverbot wirksam ohnehin nicht ausgesprochen werden könnte. Auch diese Frage ist letztlich aber nicht von Belang, nachdem sich Ernst Mauch ohnehin mit seiner Kündigung vom 30.04.2015 endgültig vom Unternehmen Armatix getrennt hat.

88069 Tettnang, den 23.06.2015 (W.E. Ziegelmeier Rechtsanwalt, in Vollmacht für Ernst Mauch)

Diese Gegendarstellung auf den am 2. Juni 2015 auf www.dwj.de veröffentlichten Artikel „Armatix ist insolvent und hat sich von Ernst Mauch getrennt" wurde der DWJ-Redaktion durch die Anwaltskanzlei Ziegelmeier aus Tettnang zugestellt, die Ernst Mauch vertritt. Die Redaktion ist gesetzlich verpflichtet, diese Gegendarstellung abzudrucken. Für den Wahrheitsgehalt des Inhaltes ist der Autor selbst verantwortlich. Dieser wurde seitens der Redaktion nicht überprüft.

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