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von Nataly Kemmelmeier

Ehrenamtliche fallen nicht unter Mindestlohn-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat das in den vergangenen Monaten kontrovers diskutierte „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ verabschiedet: Bestandteil dieses Gesetzes ist in Artikel 1 das Mindestlohn-Gesetz (MiLoG). Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat das Gesetzgebungsverfahren verfolgt und die Auswirkungen auf den Sport und somit auch auf die Schützenvereine geprüft.

Wie der DOSB kürzlich mitteilte, fallen Ehrenamtliche, Amateur- und Vertragssportler nicht unter das Mindestlohn-Gesetz, auch wenn die Personen finanzielle Aufwandsentschädigungen erhalten. Voraussetzung ist jedoch der Wille, dem Gemeinwohl zu dienen, ohne Erwartung einer finanziellen Gegenleistung. Die Höhe sowie de Anzahl der Aufwandsentschädigungen spielen dabei keine Rolle. Schützenvereine und -verbände müssen demnach keine Konsequenzen für ihre ehrenamtlich tätigen Helfer fürchten.

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