Wissen
von Nataly Kemmelmeier
Ehrenamtliche fallen nicht unter Mindestlohn-Gesetz
Wie der DOSB kürzlich mitteilte, fallen Ehrenamtliche, Amateur- und Vertragssportler nicht unter das Mindestlohn-Gesetz, auch wenn die Personen finanzielle Aufwandsentschädigungen erhalten. Voraussetzung ist jedoch der Wille, dem Gemeinwohl zu dienen, ohne Erwartung einer finanziellen Gegenleistung. Die Höhe sowie de Anzahl der Aufwandsentschädigungen spielen dabei keine Rolle. Schützenvereine und -verbände müssen demnach keine Konsequenzen für ihre ehrenamtlich tätigen Helfer fürchten.