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von Nataly Kemmelmeier

EGMR urteilt zugunsten der Waffenbesitzer

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich zwei Urteile zu Gunsten des deutschen Waffengesetzes gefällt.

Vorausgegangen war eine vom Bundesverfassungsgericht abgewiesene Verfassungsbeschwerde durch Roman Grafe und der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“, die sich nach den Geschehnissen in Winnenden formiert hatte.

Grafe und eine weitere Person haben dagegen in Straßburg geklagt, fanden aber auch beim EGMR kein Gehör. Das Gericht hat nun mit zwei Entscheidungen diese Beschwerde als unzulässig zurück gewiesen. Das deutsche Waffengesetz bleibt also von europäischer Seite vorerst unangetastet.

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