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Wissen

Neuer Newsletter der WFSA

Das World Forum On Shooting Activities (WFSA) hat dieser Tage seinen ersten Newsletter herausgegeben. In einem Schreiben an die Mitglieder des Verbandes, dem auch der Deutsche Schützenbund angehört, kündigte WFSA-Präsident Heinz-Herbert Keusgen an, dass dieser Newsletter nun zwei Mal im Jahr an die WFSA-Mitglieder gesendet wird.

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Vermieter kann Mieter Waffenaufbewahrung nicht verbieten

Ein Vermieter kann seinem Mieter die Aufbewahrung von Waffen und Munition nicht verbieten.

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Sportwaffen im Visier waffenrechtlicher Verbote

Das Buch „Sportwaffen im Visier waffenrechtlicher Verbote“ herausgegeben von Rico Kauerhof, Sven Nagel und Mirko Zebisch bietet interessante Erkenntnise rund ums Waffengesetz.

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Ninja-Kleiderhaken in Deutschland verboten

Nicht alles, was im Internet zum Kauf angeboten wird, ist in Deutschland auch erlaubt. So beispielsweise der unter dem Namen „Ninja Coat Hook“ vertriebene Wandkleiderhaken.

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LKA-Empfehlung schärfer als Waffengesetz

Das LKA Baden Württemberg empfiehlt für eine Aufbewahrung von mehr als 30 Kurzwaffen einen Waffenschrank des Widerstandsgrades III. Dies übertrifft die gesetzlichen Vorgaben und führt zu Unklarheiten, denn weder das Waffengesetz noch die Durchführungsverordnungen sehen ein derartiges Aufbewahrungsbehältnis vor.

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Über Waffenschränke in Mietswohnungen

Muss ein Mietinteressent dem Vermieter anzeigen, wenn er in der Wohnung einen 300 kg schweren Waffenschrank unterbringen will? Rechtsanwalt Göpper vom Forum Waffenrecht erläutert.

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Fehler im Buch Wiederladen - Dynamit Nobel

Die im Buch Wiederladen (8. und 9. Auflage, Seite 216) empfohlene Laborierung für das Kaliber7x57, DK 10g mit Rottweil Pulver R902 ist fehlerhaft. Hierauf weist die RUAG Ammotec GmbH, die das Buch heraus gibt, in einer Pressemitteilung hin. Die Verwendung der empfohlenen Pulvermenge führt zu einer Gasdrucküberhöhung! Der Laborierungsvorschlag ist somit nicht anzuwenden und sollte im Buch entsprechend gekennzeichnet beziehungsweise gestrichen werden. Die RUAG Ammotec GmbH bittet um Beachtung.

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Vortragsreihe mit Großveranstaltung für Legalwaffenbesitzer

Uwe Bertsch wird im August und September mehrere Vorträge zum Waffengesetz und seinen Folgen in Schützenvereinen in der nordbadener Gegend halten. Darunter auch eine Großveranstaltung am 10.09. in Forst, bei der Waffenrechtexperen und Parteienvetreter anwesend sein werden. Ziel dieser informativen Basisarbeit ist, die Aufmerksamkeit auf die Gefahren rund um die Gesetzesverschärfung zu lenken und Zusammenhalt zu generieren.

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Verschärfungen des Waffengesetzes und die Folgen

Die Verschärfung des Waffengesetzes hat auch den Bundesrat unverändert passiert. Wir haben daher die einschneidensten Änderungen zusammengefasst und die Folgen bei der Anwendung herausgearbeitet. In der August-Ausabe des DWJ finden Sie einen umfassenden Beitrag zu diesem Thema. Auf unserer Website hier beschränken wir uns vorab auf die Änderung des Paragrafen 36, der sich mit der Aufbewahrung von Waffen und Munition befasst. Um darzustellen, wie gefährlich diese Verordnungermächtigung ist, hängen wir am Ende den vollständigen Text der Beschlussempfehlung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag an, dem dieser ebenfalls zugestimmt hat.

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Wiederladen der Patrone .460 S&W

Smith & Wesson verlängert die .454-Casull-Hülse um gut zehn Millimeter und erklärt sie zur .460 S&W Magnum. Im Gegenzug kürzt Freedom Arms die .500er-S&W-Hülse, versieht sie statt des Randes mit einem Gürtel und macht daraus eine .50 Wyoming Express. Nimmt das zivile Wettrüsten langsam skurrile Züge an? Wir stellen die Patrone .460 S&W, ihre Ballistik und das Wiederladen vor.

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