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von Nataly Kemmelmeier

Waffenrechtsnovelle ist beschlossene Sache

Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung das Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen. Unbemerkt von der Öffentlichkeit und sozusagen „auf die Schnelle“ hat der Innenausschuss einen Passus eingebaut, der Sportschützen gar nicht schmecken dürfte.

Es handelt sich dabei um die Einführung einer Obergrenze für die Zahl der Schusswaffen, die auf die gelbe Sportschützen-WBK erhältlich sind. Zukünftig gilt eine maximale Zahl von zehn Waffen. Davon war während des kompletten Gesetzgebungsverfahrens keine Rede und wurde erst recht nicht von der EU gefordert, nun ist die Bestimmung aber im Gesetzestext zu finden.

Die neue Gesetzesausführung in der Fassung des Innenausschusses wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen. Gegenstimmen gab es von den Fraktionen der FDP sowie der AfD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich ihrer Stimmen. Ihnen geht die Version, die nun zur Abstimmung stand, nicht weit genug.

Das wurde auch in der sogenannten Aussprache im Plenum deutlich, die vor jeder Abstimmung über Gesetzesvorhaben stattfindet. Die Grüne Dr. Irene Mihalic gab den Abgeordneten mit auf den Weg, dass Deutschland nicht eines der strengsten, sondern eines der kompliziertesten Waffengesetze der Welt habe. Dazu hätten in der Vergangenheit auch Einzelfallentscheidungen geführt, mit denen man möglichst vielen Bürgern Rechnung tragen wollte. Dies könne so nicht weitergeführt werden. Nach wie vor gebe es hohe Zahlen für Tötungsdelikte mit legalen Schusswaffen. Zugleich räumte Mihalic aber ein, dass diese Zahlen auf Schätzungen beruhten. Insgesamt hat die Bundesregierung ihrer Meinung nach auch zu wenig gegen Rechtsextremisten getan; die aktuelle Gesetzesfassung sehe sie auch diesbzüglich als nicht ausreichend an.

Ins nahezu gleiche Horn stieß MdB Martina Renner, die für die Linke sprach: zu hohe Zahlen bei Straftaten mit legalen Schusswaffen, eine Begrenzung von Schusswaffen bedeute viel mehr Sicherheit für alle Bürger.

Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh verwies auf die seiner Ansicht nach mehrheitliche Meinung in der Bevölkerung, das prepper, Reichsbürger und Extremisten nicht an Waffen gelangen dürfen. Wenn man also die Zahl der Waffen in der Bevölkerung nicht reguliere, spiele man mit Menschleben. Lindh führte weiter aus, dass man die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie nur als Rahmen sehe und die Möglichkeit nun genutzt habe, „im Sinne rechtschaffener Bürger“ ein strengeres Waffengesetz einzuführen. Die aktuelle Fassung des Gesetzestextes sei nun so geworden, wie man es von vorneherein beabsichtigt habe. Als großes Ziel der Novellierung nannte Lindh die Entwaffung von „Verfassungsfeinden“.

Etwas differenzierter äußerste sich der fraktionslose Abgeordnete Mario Mieruch. Er bemängelte fehlende Definitionen im Gesetzestext und bezweifelte den generellen Erfolg, der durch die Verschärfung erreicht werden soll. Polemisch wünschte er seinen Kollegen viel Erfolg, wenn diese in ihre Wahlkreise zurückkehren und ihre Zustimmung zur Waffenrechtsnovelle Jägern und Sportschützen erklären müssen. Ähnliche Argumente lieferte der AfD-Mann Martin Hess. Er kritisierte den politischen Aktionismus, der sicherlich nicht zu einer Erhöhung der inneren Sicherheit führe. Zudem bemängelte er, dass die Meinung der Experten im Gesetzgebunsgverfahren nun so gut wie gar nicht berücksichtigt wurden.

Konstantin Kuhle, FDP, äußerte starke Kritik an der Dauer der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie und zeigte Verständnis für die Verbände, die sich seiner Meinung nach zurecht über den viel dikutierten Referentenentwurf beschwerten. Zudem vermisse er Rechtssicherheit für Ausnahmeregelungen im Bereich der „großen“ Magazine.

Marc Henrichmann, CDU/CSU, hatte während des Gesetzgebunsgverfahrens den Posten des Berichtserstatters für die Vorsitzende des Innenausschusses inne und fasste für die Aussprache noch einmal den Sachverhalt zusammen. Als einer von nur zwei Redebrechtigten erwähnte er die Obergrenze für Einträge in gelben WBKs. Ferner berichtete er, dass Verbände und Sportschützen mit der Änderung des Waffengesetzes zufrieden seien. Kritisch äußerte er sich zum Einsatz von Nachtzieltechnik bei Jägern, die seiner Meinung nach allerdings „jagdlich nicht relevant“ sei.

Andrea Lindholz, CDU/CSU und Vorsitzende des Innenausschusses, bedankte sich zunächst für konstruktive Rückmeldungen der Bürger und Verbände zum Thema. Dann betonte sie, dass man auch im Fokus behalten sollte, was deutschen Legalwaffenbesitzern erspart geblieben ist: verpflichtende MPU und zeitliche Befristung eines jeden Bedürfnisses. Die stark kritisierte Regelabfrage beim Verfassungsschutz sei außerdem der Wunsch aller Bundesländer gewesen. Die Errichtung von Waffenverbotszonen - ebenfalls ein stark umstrittenes Projekt - bleibe ebenfalls den Ländern überlassen. Als eine der äußert wenigen Rednern erwähnte sie auch die Obergrenze von zehn waffen pro gelber Sportschützen-WBK. Als Begrüdnung nannte sie den Mordfall Lübke, wobei einer der Tatverdächtigen über 50 Waffen besessen haben soll. Die Sportschützen in Lindholz' Wahlkreis hätten ihrem Empfinden nach übrigens Verständnis für die Einführung der Maximalzahl.

Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates und tritt anschließend nach der Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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