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Legalwaffenbesitz und Kriminalität

Die Anzahl legal erworbener Schusswaffen, die sich im Besitz von Waffensammlern, Jägern und Sportschützen befinden, hat in den vergangenen Jahrzehnten auch in Deutschland von Jahr zu Jahr zugenommen. Einen Einfluss auf die Rate des kriminellen Missbrauches hat dieser Umstand aber nicht. Im Gegenteil:
Die Kriminalitätsstatistiken beweisen sogar noch immer sinkende Raten von Mord und vorsätzlichem Totschlag.

„Bitte überlegen Sie, ob Sie alle in ihrem Besitz befindlichen Waffen auch wirklich benötigen.“ „Sie haben die Möglichkeit, Ihre Waffen kostenlos bei den zuständigen Mitarbeitern unserer Behörde abzugeben.“ Solche und ähnliche Formulierungen bekamen Inhaber von Waffenbesitzkarten landauf, landab insbesondere im Sommer 2009 zu lesen. Sie standen auf offiziellen Schreiben beispielsweise von Landräten, die unter Einsatz von Steuermitteln Serienbriefaktionen durchführen mit dem Ziel, Waffenbesitzer zur „Abgabe“ ihrer Waffen zu ermutigen.

Von einem Abkaufen der legal besessenen Gegenstände war nirgendwo die Rede. Die Autoren dieser Schreiben waren getrieben von der Überzeugung: „Jede Waffe weniger ist ein Mehr an Sicherheit!“ Wie sie zu dieser Überzeugung gelangten, ist nicht zu erkennen, auf Daten und Fakten kann sie jedenfalls nicht beruhen. Dass es Behörden überhaupt wagten, solche Behauptungen aufzustellen, ist bereits einigermaßen verwegen. Zumindest beweist die Formulierung einer solchen These entweder Inkompetenz oder Ignoranz. Ignoranz gegenüber offiziellen Kriminalstatistiken. Seit 2009 hat sich die Einstellung, dass Schusswaffen in Bürgerhand grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko seien, befeuert von entsprechender Medienberichterstattung, vor allem bei Politkern des politgrünen und linken Lagers weiter verfestigt. Doch die Fakten sind anders.

Kriminalitätsentwicklung in Deutschland.

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jedes Jahr eine umfassende Statistik zur Kriminalität in Deutschland. Die kann sich jeder Interessent mit Internetzugang auf seinem Rechner betrachten. Ebenso ist es einfach möglich, die Entwicklung der Straftaten in Deutschland – auch aufgeteilt nach verschiedensten Typen von Straftaten – beim Bundeskriminalamt online einzusehen. Sie zeigt die Entwicklung der Kriminalität in Deutschland seit 1993. Die Gesamtzahl der Straftaten pro Jahr liegt seit 1993 im Bereich von rund 6,3 bis 6,7 Millionen Fällen. Die Zahl ist von 21 950 im Jahr 1996 auf 12 441 im Jahre 2007 gesunken! In dieser Zahl enthalten sind alle Fälle, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht und/oder geschossen wurde. Dazu zählt auch die missbräuchliche Verwendung etwa von Gaswaffen. Eine Differenzierung zwischen legalen und illegalen Waffen wird nicht vorgenommen.

Im Jahr 2007 war bei 12 441 von 6,285 Millionen Straftaten eine Schusswaffe im Spiel. Bei 36,8% dieser Fälle wurde damit geschossen – das entspricht 36,8% von 0,2% aller Straftaten, mithin also 0,0736% aller Fälle. Nochmals: In diesem Wert ist der Anteil illegal verwendeter Waffen enthalten! Will man sich ein Bild über die Rolle erlaubnispflichtiger Waffen in Legalbesitz machen, wird man beim Referat IS 7 des Bundesinnenministeriums fuüdig. Auf diese Zahlen bezog sich auch das Institut für Rechtspsychologie der Universität Bremen in seiner Stellungnahme anlässlich der Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 2. Februar 2008. Bei nur 2,5% der Schusswaffen handelt es sich um in legalem Besitz befindliche Schusswaffen (Stand 2005). In 97,5% der Fälle von Schusswaffenverwendung bei Straftaten handelte es sich um erlaubnisfreie oder in illegalem Besitz befindliche Schusswaffen.

Betrachtet man die Fälle der Deliktgruppe Mord/Raubmord und Totschlag lag der Anteil von in legalem Besitz befindlichen, erlaubnispflichtigen Schusswaffen im Jahr 2002 bei 5 von 59, beziehungsweise 7 von 82 Fällen, das sind jeweils rund 8,5%. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes handelt es sich hier zu einem großen Teil um Taten aus dem „psychosozialen Nahraum“, sogenannte Beziehungstaten. Das Max-Planck-Institut für Internationales Strafrecht spricht von rund 20 bis 25 Taten im Jahr, die mit Legalwaffen begangen würden. Solche Taten sind aber dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht unterbleiben würden, wenn keine Schusswaffen greifbar wären. Vielmehr wird im Affekt dann eben auf andere Gegenstände zurückgegriffen. Tragische Beispiele dafür gibt es genug – aus der Max-Planck-Studie lässt sich eine Zahl von rund 525 errechnen. Bei diesen Zahlen verwundert es nicht, dass etwa Holger Bernsee vom Bund Deutscher Kriminalbeamter noch vor wenigen Jahren vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages ausführte, dass es nicht die Verwahrung und der Umgang mit legal erworbenen Schusswaffen seien, die kriminalpolitisch relevant wären.

Alle verfügbaren offiziellen Statistiken weisen also aus: Die Anzahl der Straftaten mit Schusswaffeneinsatz (illegaler Besitz und legaler Besitz) ist in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland erheblich zurückgegangen. In der gleichen Zeit ist die Anzahl der in Legalbesitz bei deutschen Bürgern befindlichen Waffen (wie seit 1954) immer weiter  angestiegen. Die Behauptung, dass „jede Waffe weniger ein Plus an Sicherheit sei“ ist damit ad absurdum geführt. Dass die Anzahl von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in Privathand mit der öffentlichen Sicherheit in keinerlei Zusammenhang steht, beweist nicht nur die Analyse deutscher Kriminalstatistiken. Ein Blick auf die Kriminalitätsgeschichte der Vereinigten Staaten von Amerika belegt das beeindruckend. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die nachfolgend vorgestellte Grafik nicht von der National Rifle Association (NRA) stammt, sondern vom Justizministerium – sie ist also offiziell. Diese Grafik hilft dabei, eindrucksvoll Thesen von ideologischen Gegnern des privaten Waffenbesitzes zu widerlegen.

These 1. Wir wollen keine „amerikanischen Verhältnisse“. Deshalb muss die Anzahl der Waffen in der Bevölkerung reduziert werden.

Damit soll ausgedrückt werden, dass in den USA die Gewaltkriminalität mit Schusswaffen deshalb hoch sei, weil man fast überall sehr leicht jede Art von Schusswaffen kaufen könne und auch entsprechend viele Schusswaffen im Umlauf sind.

Die Fakten: 1. Die Waffengesetzgebung ist in den USA in erster Linie Sache der einzelnen Bundesstaaten. Deshalb ist das Erwerben, Besitzen und Führen von Feuerwaffen von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich gesetzlich geregelt. Schon von der Gesetzgebung her gibt es also keine einheitlichen „amerikanischen Verhältnisse“. So gibt es sehr liberale Waffengesetze, wie etwa in Louisiana, Nevada oder Texas. In Texas beispielsweise darf der Waffenbesitzer in der Öffentlichkeit eine Faustfeuerwaffe führen, er muss sie allerdings offen tragen. Dagegen ist die Waffengesetzgebung in Kalifornien, New York oder Washington D.C. teilweise extrem streng. In Washington und New York ist jeglicher privater Besitz von Waffen bei Androhung von Gefängnisstrafe verboten.

2. Die Gewaltkriminalität in den USA ist so unterschiedlich verteilt wie das Land groß ist. Nimmt man als Parameter die Mordrate (Tötungsdelikte je 100 000 Einwohner), so schwankt diese je nach Region zwischen nahe 0 und über 50! Selbst innerhalb der Stadt New York schwankt die Mordrate je nach Stadtteil bei gleich restriktivem Waffengesetz zwischen 8 und 54! Es gibt also keine einheitlichen „amerikanischen Verhältnisse“ bei der Gewaltkriminalität.

3. Vorausgesetzt, es gäbe einen Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit und Anzahl der „im Volk“ befindlichen Waffen einerseits und der Gewaltkriminalität andererseits, müsste die Mordrate in Texas, Louisiana oder Süd-Dakota am höchsten sein, in Washington D.C. oder New York dagegen am niedrigsten. Das ist nicht der Fall. Im Gegenteil: In Washington D.C. ist die Mordrate so hoch wie nirgends sonst in den USA. Im unmittelbar angrenzenden Bundesstaat Virginia mit einem vergleichsweise liberalen Waffengesetz liegt die Mordrate nur etwa bei einem Viertel davon.

Dieser kurze Blick auf die Statistik und die Gesetzgebung zeigt, dass weder zwischen der Anzahl der Schusswaffen je Einwohner noch zwischen der absoluten Anzahl der Schusswaffen und der Mordrate ein statistischer Zusammenhang besteht! Doch welche Faktoren beeinflussen dann die Mordrate? Einige Hinweise liefert hier ein Blick auf die vergangenen 100 Jahre US-Geschichte und die Entwicklung der Mordrate.

1. Die Mordrate lag von 1870 bis 1905 etwa bei 1 pro 100 000 Einwohner. Während dieser Zeit konnte in den USA jeder, egal ob Weißer, Farbiger, Immigrant oder 14-jähriger Junge, jederzeit und überall jede Feuerwaffe erwerben, die er wollte.

2. Zwischen 1905 und 1933 stieg die Mordrate stark auf fast 10 pro 100 000 Einwohner an. Diese Zeit ist gekennzeichnet von massivem Wachstum der großen Städte (Urbanisation der Gesellschaft). Die waffenrechtliche Situation blieb unverändert. Soziologische Studien haben längst hinlänglich bewiesen, dass die Aggressivität und die Gewaltbereitschaft in anonymen Urbanisationen ungleich größer ist als anderswo. Das zeigt auch die „explodierte“ Mordrate, die bei gleicher waffenrechtlicher Situation eintrat.

Mit zu dieser gestiegenen Mordrate haben auch die verstärkten Einwanderungen aus autoritär geführten europäischen Ländern beigetragen. Aus unterdrückten Menschen wurden plötzlich freie Menschen. Die Geschichte lehrt, dass ein gewisser Prozentsatz solcher plötzlich „freien“ Menschen in die Kriminalität abgleitet. Da es sich hierbei noch um Menschen verschiedener Nationalitäten handelte, spielte auch das Phänomen der Ghetto- und Bandenbildung als Ursache für Gewalt eine nicht unwesentliche Rolle.

3. Zwischen 1933 und 1958 sank die Mordrate bei unveränderter waffenrechtlicher Situation um mehr als 50%. Jeder Erwachsene konnte nach wie vor jede Art von Feuerwaffe kaufen – sogar per Post bestellen und sich zusenden lassen. Das deutet darauf hin, dass für die „Mordbereitschaft“ auch die Armut nicht unbedingt direkt verantwortlich sein muss. Denn in die Zeit dieses starken Abfalls der Mordrate fielen sehr schlimme Jahre wirtschaftlicher Depression in den Vereinigten Staaten von Amerika.

4. Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrten Millionen von amerikanischen Soldaten nach Hause zurück. Hunderttausende brachten erbeutete Waffen mit, sozusagen als „Souvenirs“. Millionen Feuerwaffen bis hin zu automatischen Waffen gelangten in die USA und wurden dort frei verkauft. Wenn „Waffen Verbrechen verursachen“ würden, hätte die Mordrate in dieser Zeit explodieren müssen. Das geschah aber nicht.

5. Die Phase von 1960 bis 1980 ist ein Spiegelbild der Phase von 1905 bis 1933. Die Mordrate stieg bei gleicher waffenrechtlicher Situation stark an. Soziologischer Hintergrund: Massive Verstädterung in Regionen mit hohem Anteil farbiger Bevölkerung und massive Einwanderung, vor allem auch aus dem karibischen Raum. Der Effekt ist derselbe wie unter Punkt 2 beschrieben. Darüber hinaus begann in den frühen 1960er-Jahren die „Drogensubkultur“ zu wachsen. Drogenkriege krimineller Banden kamen auf.

6. Interessant ist das Jahr 1968. Damals versprachen die Kongressmitglieder der Bevölkerung, dass sie durch den erlassenen „Gun Control Bill“ Gewalttaten mit Waffen drosseln oder fast ganz ausschalten wollten. Nichts davon geschah: Die Mordrate stieg weiter unverändert steil an.

Was ist daraus zu folgern? Die Anzahl von Gewaltverbrechen hängt eng mit einer ganzen Reihe familiärer, sozialer, bevölkerungsgeografischer und soziologischer Faktoren zusammen, nicht aber mit der Anzahl „der im Volk befindlichen“ Waffen oder deren Verfügbarkeit. Dazu zählt beispielsweise auch der Altersaufbau der Bevölkerung. So führen US-Kriminologen den Anstieg der Gewaltkriminalität zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren auch auf die Baby-Boom-Jahrgänge zurück, die zwischen 1960 und 1980 das „gewalttätigste“ Lebensalter zwischen 20 und 40 Jahren durchliefen.

Die Gleichung „leichte Verfügbarkeit von Schusswaffen für jedermann = hohe Mord- und Verbrechensrate = amerikanische Verhältnisse“ ist danach nicht haltbar.

An dieser Stelle ist auch die Entwicklung in Großbritannien beachtenswert. Nach dem Totalverbot des privaten Kurzwaffenbesitzes 1997 hat sich bis heute die Anzahl der jährlichen Delikte der Verbrechensgruppen Tötungen und schwerer Raub mit Schusswaffeneinsatz nahezu verdoppelt (plus 80%).

These 2. Die öffentliche Sicherheit muss durch eine Beschränkung des Legalwaffenbesitzes bekämpft werden. Selbst für Jäger reichen drei bis vier Waffen. Auch diese These geht davon aus, dass allein die Existenz von Waffen Gewaltverbrechen begünstigt, ihre Zahl erhöht. Die Fakten: „Unter kriminalpräventiven und rechtspsychologischen Gesichtspunkten stellen Legalwaffenbesitzer keine bedeutende Gefahr für die Innere Sicherheit dar.“ Dieses Zitat stammt aus der Stellungnahme des Instituts für Rechtspsychologie im Fachbereich Human- und Gesundheitswissenschaften der Universität Bremen für die öffentliche Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Februar 2008. Eine andere Aussage ist auf Basis der offiziellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistiken und der Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes auch gar nicht möglich. Nur bei 0,31% aller Straftaten war eine Schusswaffe beteiligt. Davon waren wiederum – je nach Delikt – in 4 bis 8% eine legale Schusswaffe beteiligt. Das bedeutet also, dass nur in rund 0,0002% aller Straftaten eine legale Schusswaffe beteiligt war. Die Anzahl an Legalwaffen, die jemand besitzt, hat überhaupt nichts mit dem Auftreten von Gewaltverbrechen mit Schusswaffen zu tun. Ob jemand 1 oder 150 Waffen besitzt, ist für die Verbrechenszahlen unerheblich. Das ist statistisch leicht nachzuweisen. Würde nämlich die Anzahl der in einem Haushalt befindlichen Waffen die Verwendung bei Straftaten erhöhen, müssten Waffensammler, Jäger und Sportschützen mit vielen Waffen im Schrank häufiger als Straftäter mit Waffen in der Statistik auftauchen als solche mit wenig Waffen. Das ist freilich nicht der Fall.

These 3. Wenn weniger Waffen „im Volk“ sind, lassen sich im Affekt begangene Körperverletzungen und Tötungen verhindern. Die Fakten: Wie oben dargestellt, liegt die Missbrauchsquote legaler Schusswaffen bei einem verschwindend geringen Anteil. In dieser geringen Zahl sind missbräuchliche Einsätze von Schusswaffen enthalten, also auch der rechtswidrige Gebrauch von dienstlichen Schusswaffen (Polizei, Bundeswehr) oder beispielsweise bei Jagdwilderei. Es verbleiben nur äußerst wenige Fälle, in denen Waffen rechtswidrig bei sogenannten „Beziehungstaten“ eingesetzt wurden. Das Max-Planck-Institut für Internationales Strafrecht spricht – wie erwähnt – von rund 20 bis 25 Taten im Jahr. Solche Taten sind aber dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht unterbleiben würden, wenn keine Schusswaffen greifbar wären. Vielmehr wird im Affekt dann eben auf andere Gegenstände zurückgegriffen, und sei es die Faust,ein Küchenmesser, ein Stromkabel. Tragische Beispiele dafür gibt es genug – aus der Max-Planck-Studie lässt sich eine Zahl von rund 525 errechnen.

 

These 4. Auch legale Schusswaffen stellen allein durch ihre Existenz eine permanente Unfallgefahr dar. Die Fakten: Die 10 Millionen erlaubnispflichtigen Waffen in privatem Legalbesitz in Deutschland bedeuten nur eine verschwindend geringe Unfallgefahr. Das zeigen anschaulich die seit vielen Jahren niedrigen Versicherungsbeiträge von Schützen und Jägern für ihr Hobby. Natürlich kann ein Missbrauch oder Unfall nie ganz ausgeschlossen werden. Das hängt ganz einfach mit der generellen Unzuverlässigkeit des Menschen zusammen. Gleichgültig, ob er Ski läuft, sich als Heimwerker betätigt oder die Kerzen seines Adventskranzes anzündet – Unfälle wird es immer wieder geben. Wollte man einzelne Unfälle oder Missbräuche als Argumente für Restriktionen heranziehen, müsste eine solche Vorgehensweise in der logischen Konsequenz auch für unzählige andere Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs und der Freizeit Anwendung finden. Wer käme schon auf die Idee, das Besitzrecht für Fahrzeuge oder die Straßenverkehrsordnung zu ändern, nur weil es jedes Jahr Tote durch Amokfahrer gibt?

 

These 5. Waffen sind primär zum Töten konzipierte Gegenstände. Das begründet weitere Restriktionen. Die Fakten: Natürlich kann man mit Schusswaffen getötet und verwundet werden. Das geschieht auch beim jagdlichen und dienstlichen Einsatz. Doch kein Besitzer einer legalen Waffe hat seine Waffe in Deutschland zum Töten von Menschen erworben. Wenn das so wäre, würde das ja sofort in der Kriminalstatistik auftauchen. Entweder er besitzt sie zur Jagdausübung oder für schießsportliche Zwecke oder aus Freude am Besitz einer definierten Sammlung, also aus Interesse an der Technik und ihrer speziellen Geschichte.

 

These 6. Sportliches Großkaliberschießen muss verboten werden, dabei werden Killer „herangezüchtet“. Die Fakten: Ein Mörder, wie der von Winnenden, muss für seine grausamen Taten nicht trainiert haben. Entscheidend ist seine Tötungswut. Abgesehen davon kann jeder männliche Jugendliche ab 18 Jahren bei der Bundeswehr an großkalibrigen Waffen ausgebildet werden. Die meisten „können“ also ohnehin schießen.

 

These 7. IPSC-Schießen und Western-Schießen muss verboten werden, weil es das Schießen aus der Bewegung trainiert. Die Fakten: Jeder jagdliche Schütze muss mit der Langwaffe sehr gut auf sich bewegende Ziele schießen können, Wurfscheibenschützen ebenfalls. Beim IPSC-Sport wird – wie beim Biathlon – nicht in der Bewegung, sondern zwischen sportlichen Laufeinlagen geschossen. Der Sport wird in rund 80 Landesverbänden weltweit ausgeübt. Es gibt kein bekanntes Beispiel, das belegt, dass ein IPSC-Schütze seine Schießfertigkeiten missbraucht hätte.

 

These 8. Schützen müssen Waffen und Munition zentral, auf der Schießstätte im Schützenverein gesichert lagern. Die Fakten: Der Ruf nach zentraler Lagerung von Munition und Waffen in Schützenh.usern als Mittel zur Verhinderung missbräuchlicher Waffennutzung ist nach dem Vierfachmord von Eislingen ad absurdum geführt. Die Tat zeigt in aller Tragik: Solch brutale Killer planen ihre Taten akribisch und besorgen sich ihre Tatwerkzeuge in jedem Fall – auch durch Einbruch im Schützenhaus. Gesetze halten sie nicht auf. Abgesehen davon ist es angesichts des verschwindend geringen Restrisikos (siehe Statistiken des BKA) absolut unverhältnismäßig, dass in einem Rechtsstaat von staatlicher Seite dermaßen massiv in den persönlichen Besitz von Bürgern eingegriffen wird.

 

These 9. Waffenbesitzer sollen ihre Waffen zusätzlich zur sicheren Verwahrung im Stahlschrank durch biometrische Sicherungssysteme sichern, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Die Fakten: Selbst wenn solche Systeme marktreif sein sollten, gibt es keinen Handlungsbedarf. Der lässt sich auch aus der Tragödie von Winnenden nicht ableiten. Genauso wie jemand seine Waffe nicht vorschriftsgemäß verwahrt, kann dieser die Vorschrift einer biometrischen Sicherung missachten. Wäre das bestehende Gesetz beachtet worden, hätte der Täter von Winnenden die benutzte Waffe nicht entwenden können.

 

These 10. Die Wohnungen von Legalwaffenbesitzern sollen unangemeldet kontrolliert werden können. Die Fakten: Das ist ein Bruch mit dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Forderung, der Besitzer legaler Waffen sei der Verursacher eines Risikos und deshalb regelmäßig auf dessen Kosten zu kontrollieren, ist der Ausdruck puren Misstrauens gegen den Bürger, gleichzeitig Diskriminierung und Ausdruck totalitären Gedankengutes. Millionen Besitzer legaler Waffen sind laut BKA-Statistik sogar ein sehr viel geringeres Risiko für die öffentliche Sicherheit, geringer als jugendliche Autofahrer, geringer als Jugendliche, die heimlich den Schlüssel für das elterliche Fahrzeug entwenden und damit tödliche Unfälle verursachen. Mit der gleichen Argumentation müsste auf Kosten jedes PC-Besitzers unangekündigte Kontrollen des heimischen PCs möglich sein, denn dieser könnte ja zum Besuch kinderpornografischer Seiten benutzt werden.

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