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von Nataly Kemmelmeier

Waffengesetzänderung passiert auch Bundesrat

Der Bundesrat hat der am 18. Mai vom Bundestag beschlossenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt.

Das Gesetz wird nun noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt dadurch formell in Kraft.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Aufbewahrungsvorschriften sowie die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Waffenbesitzer. Die Verbändeallianz ist zufrieden mit der nun verabschiedeten Kompromisslösung, wenn auch nicht alle Forderungen der Legalwaffenwaffenbesitzer umgesetzt werden konnten. Der ursprüngliche Entwurf der Gesetzesnovelle, der wesentlich striktere Positionen beinhaltete, ging im Ürbigen selbst der Bundesregierung zu weit.

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