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Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie verzögert sich

Wie das Forum Waffenrecht (FWR) auf seiner Homepage mitteilt, sind auch nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause noch noch keine Entwürfe zur anstehenden Änderung des Waffengesetzes bekannt. Das FWR geht daher davon aus, dass mit einer nationalen Umsetzung der im März 2017 geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie nicht vor dem Jahr 2019 zu rechnen ist. Gemäß Richtlinientext hätte diese Änderung spätestens bis zum 14. September 2018 erfolgen müssen.

Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie verzögert sich

Wie das Forum Waffenrecht (FWR) auf seiner Homepage mitteilt, sind auch nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause noch keine Entwürfe zur anstehenden Änderung des Waffengesetzes bekannt. Das FWR geht daher davon aus, dass mit einer nationalen Umsetzung der im März 2017 geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie nicht vor dem Jahr 2019 zu rechnen ist. Gemäß Richtlinientext hätte diese Änderung spätestens bis zum 14. September 2018 erfolgen müssen.

Das FWR widerspricht damit auch einem in diversen Internetmedien kursierenden Gerücht über ein zum September 2018 geändertes Waffengesetz. Dieses Gerücht sei offenbar als absichtliche Falschmeldung lanciert worden. Schon die darin enthaltenen Änderungen, die zum Teil deutlich über die Regelungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgingen, ließen näher mit der Materie Befasste an der Echtheit der Meldung zweifeln, so das FWR weiter.

Es bleibe somit bei deAussagen, die vom Fachreferat des Bundesinnenministeriums gegenüber den Vertretern des FWR getätigt wurden. Hiernach strebe man zwar seitens des BMI eine Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie gemäß ihres Wortlautes an, plane jedoch keine darüber hinausgehenden Verschärfungen der waffenrechtlichen Bestimmungen.

Die im Forum Waffenrecht vertretenen Verbände würden sich weithin bei der Umsetzung für die Interessen der Legalwaffenbesitzer einsetzen und führten derzeit bereits intensive Gespräche mit den Vertretern der Politik, hieß es weiter.

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