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von Nataly Kemmelmeier

NRW erlaubt Jägern den Einsatz von Schalldämpfern

Ab sofort können auch in Nordrhein-Westfalen Schalldämpfer auf Jagd mit Langwaffen genutzt werden. Dies teilt das Forum Waffenrecht in Bezug auf einen Erlass des Innenministerium vom 26. Oktober 2017 mit.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte in einer Pressemitteilung, dass es um den Gesundheitsschutz von Jägern und ihrer auch Hunde gehe. Die Nutzung von Schalldämpfern an Jagdgewehren soll nun ab sofort in Nordrhein-Westfalen genehmigt werden. Mit Schalldämpfern wird der Mündungsknall um 20-30 db(A) deutlich reduziert. Die Gefahr von Hörschädigungen bei Jägern und ihren Hunden wird hierdurch stark verringert. 

Andere Bundesländer, wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, hatten bereits vorher  den jagdlichen Einsatz von Schalldämpfern liberalisiert.

Der Erlass erlaubt den Erwerb von einem Schalldämpfer unabhängig einer vorher nachgewiesenen Hörschädigung für eine Waffe im schalenwildtauglichen Kaliber (Auftreffenergie auf 100 m über 2 000 J und mindestens 6,5 mm Geschossdurchmesser). Hierfür ist ein Voreintrag in die WBK des Jägers nötig; eine Zuordnung des Schalldämpfers zu einer konkreten Waffe erfolgt nicht, jedoch muss der Antragssteller über mindestens eine Jagdlangwaffe im schalenwildtauglichen Kaliber verfügen; ein isoliertes Bedürfnis, lediglich zum Erwerb eines Schalldämpfers ohne im Besitz einer Waffe zu sein, besteht regelmäßig nicht. Die Aufbewahrung erfolgt analog einer Langwaffe, zählt jedoch nicht zur höchstzulässigen Anzahl der eingelagerten Waffen hinzu.

Das Forum Waffenrecht hat sich, wie auch der DJV und der LJV NRW, für diese sachgerechte Entscheidung eingesetzt und zeigt sich erfreut über die aktuelle Entwicklung.

 

Foto: Browning

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