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von Franz Keck

Neues in Sachen Sturmgewehr

Das Verteidigungsministerium veröffentlichte am 2. März 2021 die Pressemitteilung 13/2021. In dieser informierte es zum aktuellen Sachstand im Vergabeverfahren zum „System Sturmgewehr“. Nach Auswertung aller vorgelegten Unterlagen sei das Angebot der Firma C.G. Haenel vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen worden.

In der Ausschreibung um den prestigeträchtigen Auftrag zur Fertigung des Nachfolgers des Gewehrs G36 warf, nachdem das MK 556 der Firma C.G Haenel als Sieger bekanntgegeben worden war, Heckler & Koch dem Konkurrenten Haenel Patentrechtsverletzungen vor. Daraufhin wurde das Verfahren laut BMVg wieder in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt.
Durch eine externe Patentanwaltskanzlei erfolgte daraufhin eine patentrechtliche Bewertung, bei der die Gutachter eine Patentverletzung feststellten. Nach Vorlage der Gutachten wurde der Firma C.G. Haenel die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben, welche fristgerecht einging, geprüft wurde und daraufhin in die Gesamtbewertung miteinfloss.
Schlussendlich kam man zu dem Ergebnis, dass das Angebot der Firma C.G Haenel wegen der patentrechtlichen Verletzungen vom Vergabeverfahren auszuschließen ist, womit die Wiederholung der Angebotswertung abgeschlossen ist. C.G. Haenel wurde darüber bereits in Kenntnis gesetzt, der Zuschlag soll jetzt an den Traditionsliferanten der Bundeswehr, die Firma Heckler & Koch gehen.

Es ist jedoch nicht bekannt, ob in diesem Fall nun eine Version des HK 416 oder des HK 433 beschafft werden soll.

 

Bild: Heckler & Koch

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