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von Standardredakteur

Letzte Waffenrechtsänderung – droht plötzlich eine Erlaubnispflicht für Altbestände?

Die jüngste Änderung des Waffengesetzes sorgt für große Verunsicherung unter Waffenbesitzern.

Auslöser war die Präsentation des SixNeedlers, der nach alter Rechtslage legal hätte erworben werden können. Innenminister Dobrindt reagierte schnell mit einer Gesetzesänderung, die die Erlaubnisfreiheit für Druckluft-, Federdruck- und CO?-Waffen einschränkt.

Die neue Regelung enthält zwei zusätzliche Voraussetzungen:

  1. Die Waffe darf nicht mehrschüssig für Geschosse über 30 mm konstruiert sein und
  2. das „F im Fünfeck“ muss nach dem 24. Juli 2025 angebracht worden sein.

Das Problem: Der Wortlaut des Gesetzes erfasst nicht nur neue Modelle, sondern auch bereits im Umlauf befindliche Waffen, die die zweite Bedingung nicht erfüllen. Millionen bislang erlaubnisfreie Waffen könnten damit plötzlich erlaubnispflichtig werden. Das BMI erklärt zwar, dass die Regelung nicht für Altbestände gilt, doch spiegelt der Gesetzestext diese Absicht nicht wider. Damit die Absicht des BMI rechtlich eindeutig umgesetzt wird, muss das Gesetz nachgebessert werden.

Mehr über die rechtliche Auslegung der neuen Vorschriften lesen Sie in der nächsten Ausgabe des DWJ 09/2025.

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