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von Franz Keck

Jagdschein auf Probe?

Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger veröffentlichte jüngst ein Positionspapier, in dem die Vereinheitlichung der Jagdausbildung begrüßt und die Einführung eines „Jagdscheins auf Probe“ mit damit einhergehender Fortbildung für Jungjäger gefordert wird.

Darin begrüßt der Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB) die Vereinheitlichung der Jägerprüfung und sieht die dafür festgelegten Parameter als Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinausgehend hätte der BDB jedoch gerne einen „Jagdschein auf Probe“, um das Problem der fehlenden Praxis in der Jagdscheinausbildung zu lösen.

„Eine solide, auf die zeitgemäßen Anforderungen der praktischen Jagdausübung ausgerichtete Ausbildung ist ein unverzichtbares Fundament für die dauerhafte Akzeptanz der Jagd in der Bevölkerung“, so Wildmeister und BDB-Vorsitzender Bernd Bahr.

Das Positionspapier sieht vor, dass der Jungjäger in den drei Jahren nach Bestehen der Jagdscheinprüfung jährlich Schießnachweise erbringen und an Fortbildungen in anerkannten jagdlichen Bildungsstätten zu den Themen Waldbau, Landbau, Gesellschaftsjagd und Unfallverhütung, Wildbretverwertung, Naturschutz, Gestaltung von Wildtierlebensräumen, Waldökosystem, Minimierung von Wildschäden unter Berücksichtigung wildtiergerechter und ökologischer Jagdpraktiken sowie einem Anschussseminar teilnehmen und sich in jedem Themenbereich mindestens 5 h über die drei Jahre weiterbilden muss. Hat er dies nicht, ist der Jagdschein zu verwehren.

Man könnte dies als Ersatz für das früher gängige „Lehrjahr“ bei einem erfahrenen Jäger sehen, welches heutzutage unüblich geworden ist, da viele Jagdscheinanwärter kaum noch Jäger im Bekanntenkreis oder gar der Verwandschaft haben und den Jagdschein oft erst später im Leben erwerben.

www.berufsjaegerverband.de

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