Sie sind hier:

Topthema

Interview zur EU-Waffenrichtlinie

Die tschechische EU-Abgeordnete Dita Charanzová ist eine harte Gegnerin der Vorschläge der EU-Kommission zur neuen EU-Waffenrichtlinie. Sie begründet das mit deren unprofessioneller und undemokratischer Arbeit. So sind zumindest ihre Ausführungen zu verstehen, die sie im DWJ-Interview äußerte.

Dass die EU-Kommission gnadenlos, perfide und dabei grundlos gegen legal Waffen besitzende Europäer agitiert, ist nicht neu. Dita Charanzová erläutert, was sie daran auszusetzen hat.

DWJ: Frau Charanzová, wie beurteilen Sie den Gesetzgebungsprozess zur Schaffung der neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie aus Ihrer Sicht als EU-Parlamentarierin?

MdEP Dita Charanzová: Im Zusammenhang mit der Entstehung dieser Feuerwaffenrichtlinie möchte ich einige entscheidende Aspekte erwähnen. An erster Stelle ist zu sagen, dass sie unter hohem Zeitdruck formuliert wurde, ohne die Auswirkungen überprüft zu haben und Ergebnisse zu haben, die der EU-Kommission als Argumente hätten dienen können. Außerdem gab es einen enormen politischen Druck dahingehend, dass die Richtlinie sehr schnell verabschiedet werden sollte ohne politische Debatte darüber, was diese Richtlinie eigentlich bewirken könnte.

Die Kommission hat einen enormen Druck ausgeübt, einen Text zu verabschieden, der so strenge Beschränkungen wie möglich enthält und auch so bald wie möglich angenommen werden soll, ohne eine wirkliche Begründung für diese Beschränkungen zu liefern.

DWJ: Wie ist das zu verstehen?

MdEP Dita Charanzová: Wie bereits erwähnt, hat die EU-Kommission keine hinreichenden, auf Fakten beruhenden Argumente geliefert. Dabei existiert zwischen den beteiligten Institutionen eine Vereinbarung zur Verbesserung von Gesetzgebungsverfahren, nach der eine fundierte Folgenabschätzung vorab zu leisten ist, bevor ein Gesetzeswerk verabschiedet wird. Gut, ich verstehe, dass eine solche Studie nicht vorab durchgeführt werden konnte. Aber der Vorbereitungsprozess der Feuerwaffenrichtlinie dauert nun schon seit über einem Jahr an. Da wäre genug Zeit gewesen für die EU-Kommission, einige zusätzliche Arbeit zu leisten. Stattdessen konzentrierte sich die Kommission darauf, schweren Druck auf das Europäische Parlament auszuüben, um diese Richtlinie so schnell wie möglich durchzudrücken. Das ist nicht die Methode, nach der in der EU Gesetze gemacht werden sollten.

DWJ: Zur Präsentation des Vorschlags führte die EU-Kommission zwei öffentliche Konsultationen zur Einholung von Anregungen durch, aber nichts von den fast 30?000 Antworten ist in den Kommissionsvorschlag eingeflossen. Warum werden diese Konsultationen dann durchgeführt?

MdEP Dita Charanzová: Das ist eine sehr gute Frage und ich kenne die Antwort nicht. Erstaunlich ist, dass die letzte Online-Konsultation am gleichen Tag gestartet wurde, an dem der Richtlinien-Text veröffentlicht wurde. Jedoch niemand kümmerte sich dann um das Feedback darauf.

DWJ: Erläutern Sie dem politischen Laien doch bitte generell die Rolle der Europäischen Kommission in einem Gesetzgebungsverfahren.

MdEP Dita Charanzová: Die EU-Kommission hat ein Initiativrecht. Das bedeutet, dass sie Gesetzgebungsvorschläge machen kann, aber diese nicht genehmigen darf. In der Praxis bereitet die Kommission den Gesetzesvorschlag vor, der zusammen mit sachkundigen technischen Materialien – wie die Folgenabschätzung – dem Europäischen Rat und dem Parlament präsentiert wird.

Wenn diese eigene Positionen ins Gesetzeswerk schreiben wollen, gibt es Verhandlungen zwischen den eben genannten Institutionen. Dabei hat die EU-Kommission nur eine Experten- oder beratende Rolle.

DWJ: Wer ist der „Rat“?

MdEP Dita Charanzová: Der „Rat“, der sogenannte „Council of the European Union“ wird nicht amtlich oft auch „Ministerrat“ genannt. Er setzt sich aus Vertretern aller EU-Mitgliedsstaaten zusammen. Diese Institution hat gesetzgebende Macht und verabschiedet die EU-Richtlinien.

DWJ: Wie sieht das Prozedere aus?

MdEP Dita Charanzová: Zunächst bringt die EU-Kommission einen Vorschlag ein. Dann erarbeiten das EU-Parlament und der Ministerrat getrennt voneinander ihre Positionen und Formulierungen. Wenn das geschehen ist, beginnen die Dreiergespräche zusammen mit der EU-Kommission, bei denen ein abschließender Text erarbeitet werden soll. Wenn EU-Parlament und Rat übereinstimmen, verabschieden sie jeweils formal das neue Gesetzeswerk – das EU-Parlament im Plenarsaal, der Rat auf der Ministerebene.

DWJ: Rational denkende Menschen fragen sich, warum die EU-Kommission so völlig unabhängig und unbeeinflusst von der Faktenlage agiert. Welche Gründe sehen Sie dafür?

MdEP Dita Charanzová: Das gesamte Interview lesen sie in der 4er-Ausgabe des DWJ das ab dem 22. März 2017 als Printausgabe am Kiosk oder als Digitalausgabe in unserem Onlineshop erhältlich ist. Abonnenten profitieren - wie immer - von früherer Lieferung.

Zurück