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von Nataly Kemmelmeier

BVG verweigert Schalldämpfer
Zur Urteilsbegründung erläuterten die Richter, dass Jäger in der Regel kein waffenrechtliches Bedürfnis für einen Schalldämpfer darlegen könnten. Wie schon die Vorinstanz in diesem Fall, das Verwaltungsgericht Berlin, stellte auch das BVG fest, dass hinreichende Alternativen zu Schalldämpfern erhältlich seien. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor, es bleibt diese abzuwarten.
Der Deutsche Jagdverband ordnet dieses Urteil als weitere Einzelfallentscheidung in einem „Flickenteppich“ der behördlichen Genehmigungen ein und betont, dass zum Beispiel Kapselgehörschützer kein adäquater Ersatz für Schalldämpfer seien. Zudem muss nun der Bundesgesetzgeber auf das Urteil des BVG reagieren. Die bisherige Praxis, dass einige Bundesländer den Einsatz von Schalldämpfern erlauben, könnte damit hinfällig werden.
Symbolbild: Steyr Mannlicher