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von Nataly Kemmelmeier

Bundestag beschließt neues Waffengesetz

Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Das hat der Bundestag in einer Neuregelung des Waffengesetzes beschlossen.

Allerdings gilt ein Bestandschutz für die bisher genutzten Schränke. Entgegen der ursprünglichen Pläne behalten andere Waffentresore ihre Gültigkeit unbefristet länger als fünf Jahre. Das gilt auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des bereits vorhandenen Schrankes ausreicht und Waffenbesitzer, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Wer hingegen nun einen neuen beziehungsweise weiteren Waffenschrank kauft, muss die Sicherheitsstufe Null berücksichtigen.

Ferner ist im neuen Waffengesetz weiter verankert, dass eine fahrlässige Aufbewahrung von falscher Munition als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Im ursprünglichen Regierungsentwurf war hierfür der Straftatbestand vorgesehen. Weiters gibt es nun eine Amnestieregelung, die es ermöglicht, bisher illegal besessene wesentliche Teile sowie Waffen und Munition straffrei bei den Behörden abzugeben.

Abgelehnt hat der Bundestag hingegen einen Antrag der Grünen, die ein noch restriktiveres Wafffenrecht eingefordert hatten.

Mit der Umsetzung der kürzlich beschlossenen EU-Waffenrichtlinie hat die aktuelle Änderung des deutschen Waffengesetzes allerdings nichts zu tun, wie die Verbändeallianz mitteilt. Diese zeigte sich im Übrigen recht zufrieden mit den nun gefundenen Komrpomissen, auch wenn nicht alle Forderungen von Forum Waffenrecht, VDB und Co. berücksichtigt wurden.

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