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von Nataly Kemmelmeier

Bleiverbot rückt näher

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für weitere Beschränkungen der Verwendung von Blei in Munition für das Sportschießen und die Jagd im Rahmen der REACH-Verordnung veröffentlicht.

Der erwartete Beschränkungsvorschlag deckt alle Verwendungen von Blei in Schrotmunition und in Munition ab. Ausgenommen ist ausdrücklich die Verwendung für Militär, Verteidigung, Polizei, Sicherheitskräfte, Zollbehörden und Indoor-Schießstände. 

Zwei weiträumige Bereiche des Sportschießens werden nach der Veröffentlichung im Europäischen Gesetzblatt - voraussichtlich 2023 - betroffen sein:

Es gilt ein Verbot des Verkaufs und der Verwendung von Bleischrot mit einer fünfjährigen Übergangsfrist. Da die aktuellen olympischen Regeln die Verwendung von Bleimunition für bestimmte Disziplinen vorsehen, erwägt die ECHA eine optionale Ausnahmeregelung für die Verwendung von Bleischrot für das Sportschießen nur unter strengen Bedingungen wenn die Freisetzung in die Umwelt minimiert wird, zum Beispiel durch entsprechende Geschossfänge.

Zudem wird ein Verbot der Verwendung von Blei in Büchsengeschossen und anderen Geschossen gelten. Für Kleinkaliber-Munition ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen, für Großkaliber-Munition 18 Monate. Diabolos sind, Stand jetzt, nicht betroffen. Ausnahmeregelungen sollen greifen, wenn die Freisetzung in die Umwelt minimiert wird. Voraussetzung soll eine Auffang- und Recycling-Quote von 90 % des Bleis sein.

Wie im Zeitplan angekündigt, wird die ECHA im März oder April 2021 eine öffentliche Konsultation zu dem Thema eröffnen. Die Verbände, darunter der DSB, der DJV und das World Forum of Shooting Activities, wollen sich laut eigenem Bekunden zusammentun und gemeinsame Stellungnahmen einreichen.

 

Bildnachweis: Onidji – stock.adobe.com

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