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Gebühren für verdachtunabhängige Kontrollen

Gerichte in Baden-Württemberg fallen in den vergangenen Monaten zunehemend durch hahnebüchene Urteile auf, wenn es um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzern geht. Manch ein Richter schert sich nicht um die Intention des Gesetzgebers, der die Kontrollen im Interesse der öffentlichen Sicherheit ins Gesetz geschrieben hat. Und was im Interesse der öffentlichen Sicherheit ist, hat eigentlich auch die Öffentlichkeit zu bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg geht hier sehr eigenwillige, rechtmäßige Waffenbesitzer malträtierende Wege. Eine kommentierende Betrachtung.

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