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Warum eine Waffensteuer gesetzeswidrig wäre

Die von den Städten Stuttgart und Mannheim sowie anderen Kommunen geplante Waffenbesitzsteuer ist nach einem wissenschaftlichen Gutachten von Professor Dr. Johannes Dietlein, Inhaber des Lehrstuhles für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Düsseldorf, rechtswidrig. Alle Aussagen des Gutachtens von Professor Dr. Dietlein sind durch die Verweise auf Gesetzestexte des Grundgesetzes und Kommentare zum Grundgesetz sowie auf Grundsatzurteile wie etwa des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts fundiert belegt.

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