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BWT 3 verbotener Gegenstand

Die Selbstladebüchse BWT 3 von Beitler Waffentechnik wurde vom Bundeskriminalamt als verbotener Gegenstand eingestuft. Grund hierfür ist die Möglichkeit, die Büchse durch einfachen Austausch einzelner Waffenteile in eine vollautomatische Waffe umzubauen.

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