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Neues Waffengesetz im Bundestag verabschiedet

Am 22. Februar hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ verabschiedet. Grundlage bildete die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, dokumentiert als Bundestagsdrucksache 16/8224 vom 20. Februar 2008. Scharfe halbautomatische Klone von Kriegswaffen fallen nicht unter den neuen "Anscheinsparagrafen" 42 a, täuschend echt wirkende Imitate als Softairwaffen dagegen schon. Erfreulich: Die "Gelbe WBK" scheint gerettet.

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