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Beiträge zu Ihrem Begriff

Neues Blockiersystem zugelassen

Unter der Zulassungsnummer B 08-01 hat die Phsikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) das System "gunBlock" von Felix Mogdans als Blockiersystem für Erbwaffen nach § 20 Waffengesetz zugelassen.

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RUAG ruft Munition zurück

Pressemitteilung von RUAG vom 19. September 2008: Wir haben trotz permanenter und sehr sorgfältiger Qualitätskontrollen festgestellt, dass Munition des Typs .243 Win Geco® Target 6,8g, die im Juni 2008 von uns hergestellt und danach ausgeliefert wurde, einen Herstellungsfehler aufweist.

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Swarovski will Kahles verkaufen

Die in Absam in Tirol ansässige Firma Swarovski Optik will die in ihrem Besitz befindliche Kahles GmbH, einen tradtionsreichen Hersteller von Zielfernrohren in Wien verkaufen. Die Marke Kahles soll aber nicht mit veräußert werden.

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Altbesitz von 4-mm-M-20-Waffen

Das neue Waffengesetz bietet nach Ansicht von Fachleuten keine rechtliche Handhabung, die waffenrechtliche Erlaubnis für den Altbesitz von 4-mm-M-20-Waffen zu widerrufen, beziehungsweise die Abgabe derartiger Waffen zu verlangen. Nach dem alten Gesetz berechtigte Altbesitzer müssen demnach bezüglich ihrer angemeldeten 4-mm-M-20-Waffen bei ihrer zuständigen Behörde nichts unternehmen und können abwarten, ob diese auf sie zukommt. Für den Fall, dass die Behörde den Eintrag der entsprechenden Waffen widerrufen und sich dabei auf § 45 WaffG beziehen sollte, kann man argumentieren, dass der Bezug auf § 45 in diesem Zusammenhang nicht gegeben ist. Ein neuer Gesetzestext ist keine Tatsache im Sinne des § 45, die einen Widerruf rechtfertigt. Das ist übrigens auch die Haltung im bayerischen Innenministerium. Im Falle einer behördlichen Anordnung zur Übergabe dieser Waffen an einen Berechtigten bleibt die Argumentation mit  § 8, Abs. 1 Satz 1 WaffG: „Der Nachweis des Bedürfnisses ist erbracht, wenn ..... besonders anzuerkennende persönliche oder *wirtschaftliche* Interessen ..... vorliegen. Als „wirtschaftliche Interessen“ wäre hier der drohende Wertverlust des Altbesitzes zu sehen.

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Sturmgewehr 44 - von Dieter Handrich

„Sturmgewehr“ ist heute der Sammelbegriff für alle vollautomatischen Gewehre, die ein Schütze tragen kann. Ob AK-47 oder M-16 – alle diese Waffen werden dieser Kategorie zugeordnet. Das erste „richtige „Sturmgewehr“ entstand im Zweiten Weltkrieg. Die Deutsche Wehrmacht erhielt mitten im Krieg eine neue Waffe. Der fünfschüssige Karabiner 98 k wurde, wo es möglich war, durch eine vollautomatische Selbstladewaffe ersetzt, die nicht nur ein 30-Schuss-Magazin hatte, sondern auch eine neue, wirkungsvolle, aber kürzere Patrone verschoss. Diese Waffe hieß anfangs MP 43, später dann „Sturmgewehr 44“.

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Beretta übernimmt Steiner Optik

Die Beretta Holding wird über eine Tochtergesellschaft neuer Eigentümer der Steiner-Optik GmbH in Bayreuth. Dies gab das Unternehmen heute bekannt.

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Neuer Kettner-Katalog soll im September erscheinen

Der vorläufige Insolvenzverwalter des in Köln ansässigen Jagdausrüsters Kettner, Hans-Gerd Jauch von der Sozietät GÖRG, hat für Anfang September 2008 den neuen Hauptkatalog des Unternehmens angekündigt. Das wurde am 30. Juli 2008 per Pressemitteilung verbreitet.

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Gebühr für Regelüberprüfung rechtswidrig

Wenn eine kommunale Ordnungbehörde eine Gebühr beim WBK-Inhaber für die sogenannte Regelüberprüfung gemäß Paragraf 4, Absatz 3 WaffG erhebt, ist das nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig.

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Wildey: Pistole JAWS Viper

Die Firma Wildey Guns hat den US-Vertrieb für die Viper-Pistolen von JAWS (Jordanian Armament & Weapon System). Die jordanische Spannabzugpistole Viper verriegelt mittels eines Drehlauf-Systems, vergleichbar den moderneren Beretta Konstruktionen Cougar und PX 4 Storm.

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DSB: Limitzahlen und Teilnehmerliste der DM online

Der Deutsche Schützenbund (DSB) hat sowohl Limitzahlen als auch Starterlisten für die Deutsche Meisterschaft 2008 veröffentlicht. Die DM findet in den Disziplinen Gewehr, Pistole , Armbrust und Laufende Scheibe vom 28.08 bis 07.September in München statt.

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