Sicherheit

von Standardredakteur

Verdacht auf Volksverhetzung: Deutschlandweite Durchsuchungsaktion bei Anbietern islamistischer Schriften

Bei einer Durchsuchungsaktion wegen illegaler Verbreitung von volksverhetzenden und jugendgefährdenden Schriften wurden laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgartam 14. August 2013 bundesweit insgesamt 21 Wohnungenund Geschäftsräume durchsucht.

Hintergrund dieser Aktion ist der Verkaufund die Veröffentlichung der Schrift „Missverständnisse über Menschenrechte im Islam", des in Saudi Arabien lebenden Autors Abdul Rahman Al-Sheha. Herausgegeben wird die Schrift vom „Islamic Propagation Office“ in Saudi Arabien. Nach Feststellung der Staatsanwaltschaft Stuttgart besteht der Verdacht, dass die Verbreitung der Schrift den Tatbestand der Volksverhetzung verwirklicht.

Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen insgesamt elf Beschuldigte, die die Schrift im Internet oder als Buchhändler zum Kauf oder zum Download angeboten haben. Die Durchsuchung umfasste daher Privatwohnungen, Ladengeschäft und die Sicherstellung von Serverdaten bei Internetprovidern.

Das LKA Baden-Württemberg führt die bundesweiten Ermittlungen.  

Bei der Durchsuchungsaktion wurden die gespeicherten Daten auf den Servern der Provider, zahlreiche Computer, Geschäftsunterlagen sowie indizierte Bücher und Schriften sichergestellt.

Laut des islamwissenschaftlichen Kurzgutachtens des LKA Baden-Württemberg handelt es sich bei  „Missverständnisse über Menschenrechte im Islam“ um eine salafistische Schrift, die nach Beurteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Hass gegen fehlerhaft praktizierende Moslems aufstachelt. Nach Auffassung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist diese Schrift zudem als jugendgefährdend sowie verrohend einzuschätzen und wurde deshalb bereits indiziert.

Die Lektüre von „Missverständnisse über Menschenrechte im Islam“ oder vergleichbaren Schriften, die vermeintlich unumstößliche Wahrheiten vermitteln, kann einen wichtigen Bestandteil bei der Radikalisierung einer am Islam interessierten Person darstellen.

In Baden-Württemberg (Ludwigsburg) und Berlin fand je eine Durchsuchung statt.

In Nordrhein-Westfalen wurden neun (Bonn, Dortmund, Köln und Wuppertal), in Hessen drei Objekte (Frankfurt a.M. und Offenbach a.M.) und in Thüringen (Jena) zwei Objekte durchsucht.

Fünf Durchsuchungsmaßnahmen wurden bei Providern durchgeführt.

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