Sicherheit

Heckler & Koch prüft rechtliche Schritte gegen Berichterstattungen über G36

Zeitgleich berichten „Bild am Sonntag“ und „Der Spiegel“ über ein internes Sitzungsprotokoll des Bundesamtes für Ausrüstung und Informationstechnik der Bundeswehr (BAAINBw), in dem laut Berichterstattung „Probleme“ mit dem G36 thematisiert würden und eine Neuanschaffung als Option diskutiert werde. Gegen diese Medienberichterstattung wolle man sich wehren. Das schreibt das Oberndorfer Unternehmen Heckler & Koch in einer Pressemitteilung.

Das G36 sei nach Expertenmeinung immer noch eines der besten Sturmgewehre weltweit und die sogenannten „Probleme“ würden durch keine einzige Beschwerde aus der kämpfenden Truppe gestützt, geschweige denn durch eine Aufforderung zur „Mängelbeseitigung“ im rechtlichen Sinne.

Das BAAINBw habe zwischenzeitlich durch einen Sprecher erklären lassen, dass das Sturmgewehr G36 in den neunziger Jahren bei der Bundeswehr für eine vorgesehene Nutzungsdauer von 20 Jahren als Standardwaffe eingeführt wurde. Es gebe derzeit weder einen Anlass noch eine konkrete Planung, das G36 vor Ablauf der Nutzungsdauer zu ersetzen.

 

Zur neuerlichen G36-Berichterstattung von „Der Spiegel“ und „Bild am Sonntag“ nimmt das Unternehmen Heckler & Koch wie folgt Stellung:

„? Die über die Medien betriebene Infragestellung des G36 steht im Gegensatz zur Tatsache, dass von der kämpfenden Truppe seit den 90er Jahren keine der in den aktuellen Medienberichten beschriebenen Beanstandungen zum G36 bei Heckler & Koch bekannt wurden. Langjährig eingesetzt wird das G36 sowohl in Gebieten mit intensiver Sonneneinstrahlung wie Afghanistan als auch von den maritimen Streitkräften in Gebieten mit hoher Feuchtigkeit. Beschwerden lagen und liegen uns nicht vor.

? Das G36 wird von zahlreichen NATO-Partnern und NATO-verbündeten Staaten in verschiedenen Klimazonen genutzt, zu nennen ist beispielhaft Spanien. Beschwerden liegen Heckler & Koch auch hier nicht vor.

? Das Bundesministerium der Verteidigung sowie das Einsatzführungskommando der Bundeswehr haben wiederholt bestätigt, dass das G36 für die laufenden Einsätze voll tauglich ist.

? Für Überlegungen, das G36 zu ersetzen, besteht weder technisch noch formal ein Anlass, da es sich bei der Nutzungsdauer um eine bei Beschaffungsbeginn definierte „Mindest- Nutzungsdauer“ handelt, nicht jedoch um eine Art Ablaufdatum nach dessen Erreichen zwingend eine neues Produkt beschafft werden muss. Die Thematisierung des Ablaufs der vorgesehenen Mindest-Nutzungsdauer für das Gewehr G36 ist sachlich irreführend und objektiv betrachtet formal irrelevant.

? Wir sehen seit nunmehr zwei Jahren eine Medienberichterstattung zum G36, die in ihrer Heftigkeit und Nachhaltigkeit bemerkenswert ist. Die Diskussion wird immer aufs Neue von Publikationen befeuert, die auf Basis Bundeswehr-interner Dokumente ein vermeintliches Produktversagen konstruieren wollen. Dass diese Dokumente durch wiederholte illegale Entwendung durch sogenannte "Innentäter" an die Medien gelangt sind , ist ein weiteres Indiz dafür, dass es Kräfte gibt, die offensichtlich ein massives Interesse an der Ablösung des G36 in der Bundeswehr und/oder einer massiven Schädigung der technischen Reputation von Heckler & Koch haben.

 

Die zeitliche Übereinstimmung der in regelmäßigen Abständen von denselben Medien eingehenden Anfragen zum G36 unterstrichen den Charakter einer gezielten Kampagne gegen Heckler & Koch. Sofern die Medien fälschlicherweise in ihrer Darstellung und/oder Wortwahl den Eindruck erwecken, es handele sich beim G36 um ein mit Mängeln behaftetes Produkt, werden wir mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen und waren damit bereits auch gegenüber einigen Medien erfolgreich.

So hat beispielsweise das Landgericht Düsseldorf am 10.10.2013 mit einer einstweiligen Verfügung ein umfassendes Verbot gegen den SWR wegen einer in der Antragsschrift von Heckler & Koch belegten groben Manipulation einer Darstellung zum Gewehr G36 in „Report Mainz“ vom 17.9.2013 erlassen. In dieser Sendung wurden Filmaufnahmen des „Waffensach-verständigen“ Dieter Plößl gezeigt, der mit einer optisch dem Sturmgewehr G36 täuschend ähnelnden Waffe eine Zielscheibe anvisiert und beschießt. Dazu äußerte er sich mehrfach über die angeblich unzureichende Treffgenauigkeit des G36 im „heißgeschossenen“ Zustand. Tatsächlich handelt es sich aber um eine – nur für Waffenspezialisten erkennbare – optisch umgebaute Sportwaffe von Heckler & Koch, einen „wilden Umbau“. Dabei wurden auch Teile verwendet, die weder von Heckler & Koch stammen noch freigegeben sind. Die Eigenschaften dieser Sportwaffe sind mit denen des G36 nicht vergleichbar. Insbesondere kann mit einer Zivilwaffe kein Dauerfeuer geschossen werden, so dass keinerlei auf das G36 übertragbare Aussagen über die Treffgenauigkeit des G36 im „heißgeschossenen“ Zustand getroffen werden können. Durch die Eilentscheidung hat das Landgericht Düsseldorf dieser groben Manipulation Einhalt geboten und dem SWR ab sofort untersagt, den Eindruck aus seiner Falschdarstellung erneut zu erwecken. Wie bereits mehrfach in vorhergehenden Medienberichten geschehen, sollte auch in „Report Mainz“ offenbar bewusst der Eindruck geschürt werden, dass die Gefahr eines Gefechtsversagens des Standard-Sturmgewehrs der Bundeswehr besteht.

Auch die aktuellen Medienberichte werden einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterzogen.“

 

Hier der Link zum ARD-Fernsehbeitrag vom 17. September 2013.

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