Schießsport
von Nataly Kemmelmeier
Speed Steel zählt jetzt zum sportlichen Schießen
Der Syndikusrechtsanwalt Ulrich Falk als Geschäftsführer des Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) hat darüber informiert, dass das BVA (Bundesverwaltungsamt) mit Bescheid vom 21. Februar 2018 die letzte Änderung der Sportordnung des BDS genehmigt hat. Diese enthält jetzt unter anderem auch die neue Disziplin Speed Steel.
Das Speed-Steel-Schießen nach dem Regelwerk ist damit kraft Gesetzes „Sportliches Schießen“ nach § 15 a Absatz 1 Satz 1 WaffG und - vorbehaltlich der Standzulassung - auf jeder Schießstätte erlaubt.