Schießsport
von querformat – Die Werbeagentur
Schießstandsachverständige: Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Um zu gewährleisten, dass auch danach Schießstätten im erforderlichen Umfang überprüft werden können, wurde eine Verordnung auf den Weg gebracht, die die bisherige Anerkennung der Schießstandsachverständigen bis 01.01.2015 verlängert. Das Dokument wurde am 29.11.2012 im Innenausschuss des Bundesrates beraten. Entschieden wurde über diese Verordnung in der 904. Sitzung des Bundesrates am 14.12.2012. Sie ist in ihrer jetzigen Form unter diesem Link abrufbar.