Schießsport
von Nataly Kemmelmeier
Schießsport mit jagdlichem Halbautomaten
Ein Jäger, der eine Selbstladebüchse mit Wechselmagazin besitzt und gleichzeitig Sportschütze ist, sollte bei einer Behörde erst einmal gar nichts selbstständig unternehmen. Er besitzt seine Waffe weiter rechtmäßig, solange sie in seiner WBK eingetragen ist.
Lediglich wenn die Behörde seine Bedürfnis zum Besitz in Frage stellt, muss er bei seinem Verein eine Bescheinigung im Sinne Punkt 4.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) besorgen. Diese besagt, dass er länger als zwölf Monate Mitglied in einem verbandsorganisierten Schützenverein ist und regelmäßig am Schießtraining teilnimmt.
Dies sollte er auch unbedingt tun und sollte er im Besitz von mehr als drei Halbautomaten sein, sollte er auch an Wettkämpfen teilnehmen. Das erklärte Rechtsanwalt Frank Göpper vom Forum Waffenrecht gegenüber dem DWJ.