Schießsport

von Nataly Kemmelmeier

Pulver darf weiter verwendet werden

Ab 5. April 2015 muss jede Dose NC-Treibladungspulver sowie Schwarzpulver zur besseren Rückverfolgung mit einer individuellen Identifikationsnummer gekennzeichnet werden. Händler haben dann die Pflicht, nur noch Gebinde mit der neuen Kennzeichnung zu überlassen.

Strittig war bisher jedoch die Frage, was Privatverbraucher mit jenen Dosen machen, die nach dem Stichtag 5. April 2015 noch nicht aufgebraucht wurden. Bisher wurde von vielen Stellen die Auffassung vertreten, dass diese Pulver dann nicht mehr verwendet werden dürfen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat jedoch nun mitgeteilt, dass das bisher übliche Pulver im privaten Bereich ab April 2015 nicht vernichtet oder verbraucht sein muss. Auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat von Anfang an diese Auffassung vertreten. Für den Privatverbraucher ist diese Auffassung positiv, dennoch gilt es jedoch zu beachten, dass die zuständigen Behörden die Regelung sehr unterschiedlich auslegen und handhaben.


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