Schießsport

Norlite erhält BKA-Feststellungsbescheid für USK-G

Ein aktueller Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes stuft alle drei derzeit in Deutschland angeboten Versionen des Norlite USK-G (Umrüstsatz Karabiner für Glock-Pistolen) als Wechselsystem für besagten Kurzwaffentyp ein.

Zur Ermittlung der jeweiligen Waffenlänge wurde lediglich die, zur handhabungssicheren Verwendung, kürzest mögliche Bauweise bewertet, das heißt: Schaftröhre (Buffer Tube) und Schaft werden hinsichtlich der Waffenlänge bei der Einstufung als Kurzwaffe nicht berücksichtigt.

Laut BKA ist das USK-G in keiner der drei momentan in Deutschland verfügbaren Varianten vom Verbot zur schießsportlichen Verwendung nach § 6 Absatz 1 Nr. 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) betroffen.

Wer bereits eine passende Glock-Pistole in seiner WBK eingetragen hat, kann das USK-G als Wechselsystem ohne Voreintrag auf diese WBK erwerben, sofern dessen Kaliber genauso groß oder kleiner wie das der Pistole ist.

Nach dem Erwerb muss das Wechselsystem natürlich binnen 14 Tagen bei der Waffenbehörde angemeldet und anschließend eingetragen werden.


Weitere Infos zum USK-G und den BKA-Feststellungsbescheid zum Download finden Sie auf www.norlite.de

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