Schießsport

FWR: Forderung nach Bedürfnisnachweis überzogen

Das Landratsamt Heidenheim hat in einem dem DWJ bekannt gewordenen Fall eine aus dem Gesetz nicht ableitbare Forderung nach Bedürfnisnachweisen gefordert. Das Amt bezieht sich dabei auf den jüngst geänderten § 4 Absatz 4 des Waffengesetzes. Allerdings ist das Vorgehen des Amtes juristisch nicht haltbar. Das erläutert Rechtsanwalt Frank Göpper vom Forum Waffenrecht.

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