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Sammeln

von Standardredakteur

Replik oder Original?

Der Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. (VdW) nahm die Mitte April in Nürnberg veranstaltete Waffenbörse zum Anlass, dort dieses Thema in mehreren Gesprächsrunden aufzugreifen.

In den von Dipl.-Ing. Georg Reitmeyer und Prof. Dr. Thielemann geleiteten Diskussionen zeigte sich, dass viele Waffensammlungen schon immer auch Repliken beinhalteten, allein weil Originale nicht erhältlich oder unerschwinglich waren. Heutzutage gewinnt die Begriffsabgrenzung vor allem deswegen an Bedeutung, weil Sammlungen oft auf Originalexemplare beschränkt werden. Die Thematik ist auch in anderen EU-Staaten von Interesse, bestätigten Vertreter der europäischen Sammlervereinigung FESAC.

In technischer als auch rechtlicher Perspektive ist hier einiges an Definitionsarbeit notwendig. Das deutsche Waffengesetz macht dazu jedoch keine Aussagen. Lediglich die Verwaltungsvorschrift erörtert in Randziffer 17.5: „Eine WBK für Waffensammler soll auf den Erwerb von Originalwaffen beschränkt werden. Nachbauten, so genannte Repliken, die sich in ihren Konstruktionsmerkmalen von den Originalen nicht unterscheiden, können im Einzelfall von der Waffenbehörde als sinnvolle Ergänzung einer vorhandenen kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung anerkannt werden, insbesondere, wenn Originale nur unter erheblichen Schwierigkeiten erhältlich sind.“

Zur Ergänzung von Sammlungen ist der Erwerb von Repliken folglich nicht ausgeschlossen, aber ausgeschlossen ist mit dieser Aussage des Gesetzgebers auch nicht der exklusive Aufbau einer Repliken-Sammlung als firmengeschichtliche, kulturhistorisch bedeutsame oder technisch-wissenschaftlich orientierte Dokumentation. Selbständig sammelwürdig sind Repliken gerade weil die Unternehmen, die Repliken produzieren, mittlerweile häufig eine eigenständige jahrzehntelange Firmengeschichte besitzen.

In den Nürnberger Gesprächen stellte sich zudem heraus, dass unter Begriffen wie Replik, Nachbau, Kopie, originalgetreue Lizenznachbildung oder Original völlig Unterschiedliches verstanden wird. Hier stehen zahlreiche offene Fragen im Raum, die vom VdW in einem ersten Schritt andiskutiert wurden, z.B.: Wie hoch muss der Grad der Übereinstimmung zwischen einer unveränderten Ursprungswaffe und einer abgeänderten Variante sein, damit man diese noch als Original auf der einen oder als Fälschung auf der anderen Seite bezeichnen kann?

Vergleiche mit anderen Sammelobjekten wurden ebenso erörtert: Nur durch einen Satz neuer Reifen wird man die Originalität eines Oldtimers nicht abstreiten können. Auch der Einbau einer für den Fortbetrieb auf Schienen verlangten induktiven Zugsicherung in einer Dampflokomotive dürfte den Originalanspruch kaum mindern. Übertragen auf den Waffenbereich lässt sich aus zahlreichen Beispielen dieser Art folgern, dass auch der im Regelfall für den Erwerb notwendige, legale Umbau einer „originalen vollautomatischen Waffe“ zu einer halbautomatischen Waffe deren Echtheit nicht maßgeblich beeinträchtigt.

Die Diskussion wird vom VdW fortgeführt.

 

Kontakt:

Verband für Waffentechnik und –geschichte e.V. (VdW)

Oststraße 154

40210 Düsseldorf

Tel.: 02 11 - 46 48 44

Fax: 02 11 - 48 90 35

Email: info@vdw-duesseldorf.de

Internet: www.vdw-duesseldorf.de

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