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Jagd

Regelüberprüfung: Jäger muss nicht bezahlen

Wie der Landesjagdverband Baden-Württemberg meldet, muss ein Jäger für die Überprüfung seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht bezahlen.

Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Gegenstand des Rechtsstreits war eine von der Stadt Stuttgart geltend gemachte Gebühr in Höhe von 28 Euro für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung. Der Jäger hatte im Frühjahr 2016 die Verlängerung seines Jagdscheins beantragt. Stuttgart prüfte seine Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung. Es gab keine Beanstandung, der Jagdschein wurde um drei Jahre verlängert.

Gut neun Monate später führte die Landeshauptstadt eine erneute Regelüberprüfung durch. Dieses Mal ging es nicht um die jagdrechtliche, sondern um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Es gab keine Beanstandungen, doch die Stadt erhob eine Gebühr von 28 Euro. Dagegen klagte der Jäger und gewann.

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