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Jagd

von Nataly Kemmelmeier

Nach Urteil des Bundessozialgerichts zum doppelten Grundbeitrag: Änderungsantrag spart Geld

Mehrere Grundbeiträge für benachbarte Reviere müssen nicht sein. Betroffene Revierinhaber können noch vor Ende 2019 einen Überprüfungsantrag stellen. DJV bietet Musterantrag zum Herunterladen.

Das Bundessozialgericht hatte im August entschieden, dass Inhaber mehrerer benachbarter Reviere, die einheitlich bewirtschaftet werden, nicht mehrfach zu den Grundbeiträgen für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft herangezogen werden dürfen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) hatten das Urteil begrüßt. In dem Verfahren, das der BJV als Musterprozess geführt hat, sagte das Bundessozialgericht in Kassel sehr deutlich, dass einheitlich bewirtschaftete Reviere eines Jagdausübungsberechtigten (Revierinhabers) auch nur als ein Unternehmen angesehen werden dürfen. Weil in der Regel in so einem Fall bestandskräftige "Zuständigkeitsbescheide" vorliegen, die einer unmittelbaren Anwendung dieser Rechtsprechung im Wege stehen, müssen in einem vorgeschalteten Verfahren diese Bescheide überprüft werden.

Betroffene Revierinhaber sollten bis Jahresende noch einen solchen Antrag stellen. Es besteht die Möglichkeit einer rückwirkenden Erstattung, allerdings nur für die letzten vier Jahre. Es lohnt sich also, den Antrag noch vor Jahresende zu stellen, denn der Stichtag für die Verjährung ist das Jahresende.

Betroffen sind hier allerdings nur diejenigen Revierinhaber, die tatsächlich für zwei Jagdreviere Grundbeiträge zahlen. Revierinhaber, die sowohl für die Jagd als auch für land- oder forstwirtschaftliche Flächen oder als Vorstandsmitglied einer Jagdgenossenschaft mehrfach zu Grundbeiträgen herangezogen werden, profitieren von dem Urteil nicht.

Der DJV hat einen Musterantrag zur Überprüfung der doppelten Grundbeiträge entwickelt, der unter www.jagdverband.de zu finden ist.

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