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Jagd

von Standardredakteur

Mit großer Mehrheit: Bundestag beschließt Jagdgesetzänderung

Der Bundestag hat gestern Abend mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP sowie von SPD und den Linken eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 umzusetzen. Lediglich Bündnis90/Die Grüne stimmten dagegen. Die europäischen Richter stufen die Pflicht, Jagd auf dem eigenen Grundstück zu dulden, unter bestimmten Voraussetzungen als menschenrechtswidrig ein. Das Reviersystem wird aber grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) hält die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte (EGMR) durch die Bundesregierung für konsequent und begrüßt die enge Orientierung am EGMR-Urteil. DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Daniel Hoffmann dazu: „Wir respektieren die Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen. Die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, ist jedoch keine Befriedungsgarantie.“ Zukünftig soll die Jagd in Deutschland auf Antrag von einzelnen Grundstückseigentümern unter bestimmten Voraussetzungen verboten oder eingeschränkt werden können. Hierzu ist ein behördliches Verfahren vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass öffentliche Interessen – etwa der Schutz vor Tierseuchen oder der Artenschutz – sowie der Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft ausreichend gewahrt bleiben.

Nachdem der Bundestag das Gesetz jetzt beschlossen hat, kann der Bundesrat noch den Vermittlungsausschuss einschalten. Voraussichtlich wir der Bundesrat darüber am 22. März entscheiden.

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