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Jagd

von Nataly Kemmelmeier

DJV zum Entwurf des Bundesjagdgesetzes

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt, dass beim nun vorliegenden Entwurf des neuen Bundesjagdgesetzes zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Allerdings sieht er Nachbesserungsbedarf vor allem in der hoch politisierten Wald-Wild-Thematik.

Der Dachverband der Jäger hat den Regierungsentwurf des Bundesjagdgesetzes geprüft und begrüßt ausdrücklich, dass wichtige Kritikpunkte aus seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf im August aufgenommen wurden. Dazu zählt die Ergänzung forstlicher Gutachten um eine Lebensraumanalyse. Dennoch hält er in der Wald-Wild-Thematik an seiner Kritik fest: „Der Entwurf ist in Tendenzen wildfeindlich”, sagt DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg.

Es entsteht der Eindruck, dass der Waldumbau zu klimastabilen Mischwäldern auch durch „Bekämpfung“ von Reh- und Rotwild stattfinden solle. Bereits in der Stellungnahme im August wurde die Idee, dass Waldumbau primär durch Naturverjüngung und ohne Schutzmaßnahmen möglich sein soll, als realitätsfern kritisiert. Im Gegensatz zu anderen Verbesserungen hat sich hier nichts geändert. Dazu Müller-Schallenberg: „Kein Waldbauer wird in einen Nadelholzforst (etwa 27 % der deutschen Waldfläche) kleine Laubbäume pflanzen und diese nicht vor Wildverbiss schützen. Da reicht das letzte Reh, und die Laubbäume sind angeknabbert.” Jungpflanzen sind natürliche Nahrung des heimischen Wildes.

Wenn der Fokus weiterhin auf den verbissenen Bäumen liege, drohe das Wild den forstlichen Interessen geopfert zu werden. Der Fokus solle besser darauf liegen, wie viele wirtschaftlich nutzbare Bäume pro Fläche nötig sind, um die waldbaulichen Ziele zu erreichen: Zum Beispiel keimen in einem Buchenbestand im Schnitt mehr als 10 000 Jungpflanzen auf einem ha. Bei ordnungsgemäßer Waldbewirtschaftung erreichen davon etwa 50 bis 100 Bäume das Zielalter von etwa 150 Jahren. Die Bäume, die bis zum Erreichen des Zielalters bei Pflege- oder frühzeitigen Erntehieben entnommen werden, sind im unteren dreistelligen Bereich. Es bleiben sehr viele Keimlinge und Jungpflanzen, die irrelevant für den Waldbau sind. „Nicht jeder Verbiss ist also ein Schaden, denn auch das Wild hat ein Existenzrecht und muss in seinem Lebensraum Nahrung finden können“, so Müller-Schallenberg.

Der DJV findet außerdem gut, dass der Entwurf nunmehr auch eine Höchstgrenze beim Abschuss vorsieht, die verhindern soll, dass Wälder leergeschossen werden. Gleiches gilt für das Vegetationsgutachten, das von der Behörde notfalls zur Abschussfestsetzung herangezogen werden kann, und nun um eine Lebensraumanalyse ergänzt werden soll.

Der DJV begrüßt zudem die bundesweit gültigen Regelungen zur Jungjägerausbildung, zu einem Schießübungsnachweis und zur Bleireduktion bei der Verwendung von tierschutzgerechter Jagdbüchsenmunition. Der Verband fordert aber, dass die zu erlassende Verordnung zur Munition nun zeitnah vorgelegt wird. Mit diesen drei Punkten werden Forderungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die schon seit Jahren diskutiert werden.

Zudem sind aus Sicht des DJV Regelungen zur Verwendung von Infrarotaufhellern bei der Jagd auf Schwarzwild und ein Jagdverbot an Wildgrünbrücken wünschenswert. Damit wurden Anregungen aus der Verbändeanhörung von der Bundesregierung aufgegriffen.

Das Bundesjagdgesetz wird derzeit umfangreicher angepasst, weil sich Kompetenzen nach der Förderalismusreform geändert haben und aufgrund jagd-technischer Weiterentwicklungen Aktualisierungsbedarf bestand.

www.jagdverband.de

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