Geschichten

von Nataly Kemmelmeier

KK-Schießen nicht gesundheitsfördernd

Mit dieser Begründung hat nun die dafür zuständige Kommission in Großbritannien einem Kleinkaliber-Schützenverein die Gemeinnützigkeit versagt.

Ähnlich wie im deutschen Recht muss auf der Insel eine Sportart als körperliche Ertüchtigung dienen, um Gemeinnützigkeit erlangen zu können. Nach Ansicht der Kommission sei dies beim KK-Schießen nicht der Fall, körperliche Gesundheit und Fitness werde dadurch nicht gefördert.

Ähnliches muss in Deutschland momentan der IPSC-Sport durchmachen. Vereinen, die diese Disziplin anbieten, wurde per Erlass des Finanzministeriums die Gemeinnützigkeit entzogen.

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