Geschichten

von Nataly Kemmelmeier

1500 Euro Strafe für eine Patrone

Zur Zahlung dieser Summe wurde ein ehemaliger Bundeswehrsoldat unlängst vom Schöffengericht Montabaur verurteilt.

Als Erinnerungsstück hatte sich der 39-Jährige eine Leuchtspur-Patrone im NATO-Standardkaliber 5,56 mm x 45 nach einem Auslandseinsatz zurückbehalten. Nach Streitigkeiten mit seinem Vermieter, im Zuge dessen eine Garage nicht wie vereinbart vom Beklagten geräumt wurde, stieß der Wohnungseigentümer bei der Räumungsaktion auf eine Luftpistole sowie die Patrone und rief die Polizei. Im nun abgeschlossenen Gerichtsverfahren kam das Schöffengericht zu der Auffassung, dass es sich „nur“ um einen minderschweren Verstoß gegen des Kriegswaffenkontrollgesetz handele. Der ehemalige Bundeswehrangehörige wurde zur Zahlung von 1500 Euro Strafe verurteilt und trägt zudem die Kosten des Verfahrens. Das dürfte der weitaus größere Geldbetrag sein, denn im Zuge der Ermittlungen wurden zwei Gutachten zum Patronenfund angefertigt. Von einer Bewährungsstrafe, die im Bereich des Möglichen gelegen hatte, sah das Schöffengericht ab.

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