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Kurznachrichten

von Standardredakteur

Zurück im DWJ-Team ...

Editorial des Deutschen Waffen-Journals 08/18

Liebe ­Leserinnen und Leser! 
Keine Panik: Sie halten die richtige Zeitschrift in ihren Händen. An dieser Stelle im Deutschen Waffen-Journal, an der Sie seit Jahren das Antlitz und das Editorial von DWJ-Chefredakteur Walter Schulz begrüßen, werden Sie künftig das eine oder an­dere Mal auch mein Bild und meine einleitenden Worte vorfinden.

Nach rund acht Jahren Tätigkeit in der Redaktion eines anderen Waffenmagazins kehre ich im Juli 2018 wieder ins DWJ-Team zurück. Als gedienter Artillerie- und OpInfo-Offizier sowie aktiver Sportschütze und passionierter Jäger freue ich mich besonders darauf, auch meine waffentechnischen Kenntnisse wieder mit ins DWJ einbringen zu dürfen. Ihnen als Leser fühle ich mich natürlich insbesondere auch im Bereich der aktuellen Entwicklungen des Waffenrechts verpflichtet. Mit dieser Materie beschäftige ich mich seit meiner Diplomarbeit Ende der 1990er-Jahre aus politikwissenschaftlicher Sicht. Während damals der Krug von Waffenrechtsverschärfungen noch im Rahmen der Diskontinuität an den Legalwaffenbesitzern vorüber ging, weil das ­Gesetzgebungsverfahren stets von einer in die nächste Legislaturperiode rutschte, sieht das heute bekanntermaßen leider anders aus.
Spätestens seit „Erfurt 2002“ bedroht die nach tragischen Ereignissen in Verbindung mit Waffen stets reflexartig auftretende und von den Gutmenschen in Politik sowie Mainstream-Medien getragene Anlassgesetzgebung das seitens Sportschützen, Jägern und Waffensammlern begründete Recht am legalen Waffenbesitz ganz besonders. Zu Zeiten des Baader-Meinhof-Terrors in den 1970er-Jahren gab es das ja schon einmal. Bei dieser Anlassgesetzgebung geht es längst nicht mehr um erlaubnispflichtige Schusswaffen allein. Derzeit geraten wieder einmal Messer in den Fokus der Sicherheitsapostel in der Politik: Offensichtlich steigen die Fallzahlen bei mit Messern begangenen Delikten. Obwohl bislang keine validen Zahlen darüber vorliegen, welches Klientel und welche Ursachen dahinter stecken, nahm etwa Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) die Anfang Juni 2018 tagende Innenministerkonferenz (IMK) zu besagtem Anlass, gleich ein bundesweites Waffenverbot rund um bestimmte Einrichtungen zu fordern. Die IMK beschloss dann auch die Bildung einer Arbeitsgruppe, die unter anderem Empfehlungen zur Einrichtung solcher Zonen entwickeln soll, und am Dortmunder Hauptbahnhof probierte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) das Ganze am letzten Juni-Wochenende vorsorglich schon einmal aus. Ob sich die bösen Buben auch daran halten werden? Das fragt

Ihr
Andreas Wilhelmus, Stellvertretender Chefredakteur

Das DWJ 08/2018 ist ab dem 18.07.2018 am Kiosk oder direkt bei uns im Onlineshop erhältlich.

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