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Kurznachrichten

von Nataly Kemmelmeier

Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B erhalten Bestandsschutz

Das Forum Waffenrecht teilt in einem Newsletter mit, dass die bisher benutzten Schränke nach dem jetzigen Stand der Dinge weiterhin Bestand haben, also behalten werden können und nicht abgeschafft werden müssen.

Auch die ursprünglich geplante Übergangszeit von einigen Jahren ist demnach hinfällig. Allerdings steht diesem Entwurf des BMI noch die Abstimmung mit den Bundesländern bevor.

Die Aufbewahrungsnormen stehen seit geraumer Zeit, um genauer zu sein seit dem Erlass des aktuellen Waffengesetzes im Jahr 2003, in der Kritik. Da der Verband der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) seine Bauartbeschreibungen zu den Sicherheitsstufen A und B bereits im Dezember 2003 zurückgezogen hat und schon damals gegen die Vorschriften des Waffengesetzes opponierte, wird seither über diese Schränke diskutiert.

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