Kurznachrichten
von Nataly Kemmelmeier
VDB informiert über Schalldämpfer
Der VDB gibt in einer Mitteilung an seine Mitgliedsbetriebe nähere Auskunft.
Demnach sind für Waffenfachhändler/Inhaber einer Waffenhandelsgenehmigung jegliche spanabhebende Tätigkeiten (zum Beispiel Gewinde schneiden) verboten.
Inhaber von Waffenherstellungsgenehmigungen (Büchsenmacherbetriebe, Hersteller) du?rfen spanabhebende Tätigkeiten durchfu?hren. Sie sollten sich jedoch vorher beim Hersteller des zu verbauenden Schalldämpfers u?ber Maße und das richtige Vorgehen informieren.
Grundsätzlich zu beachten: Nach jeder spanabhebenden Tätigkeit an einem wesentlichen Teil einer Waffe (zum Beispiel Lauf) ist ein erneuter Beschuss durch ein Beschussamt zwingend.
Weitere Fragen werden vom VDB per E-Mail gerne beantwortet.