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Kurznachrichten

von Nataly Kemmelmeier

Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie

Eigentlich müsste die EU-Waffenrichtlinie, die am 14. Mai 2017 beschlossen wurde, bis zum 14. September in nationales Recht umgesetzt werden. Doch die deutschen Mühlen der Bürokratie mahlen wieder langsam.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie liegt beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI), das die Umsetzung derzeit vorbereitet. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes wurde allerdings noch nicht in den Bundestag eingebracht, obwohl nur noch wenig zeitlicher Spielraum bleibt. Insoweit kann nicht eingeschätzt werden, welche Umsetzungsschritte das BMI für erforderlich hält. Nicht genaues weiß man also nicht!
 

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