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Kurznachrichten

Sie wollen die Entwaffnung

Die EU-Kommission strebt offensichtlich die Entwaffnung der legal Waffen besitzenden Bürger in der EU an. Anders kann man die jüngsten Aktivitäten in Brüssel kaum deuten, nachdem bis vor wenigen Wochen noch ein halbwegs pragmatischer Entwurf für eine EU-Waffenrichtlinie vorlag. Waffenfreunde werden sich wieder an ihre EU-Abgeordneten wenden müssen - Argumente siehe unten.

Vor Jahresfrist hat die EU-Kommission nach den Terroranschlägen von Paris einen Entwurf für eine neue EU-Waffenrichtlinie mit bizarren, gegen den Legalwaffenbesitz gerichtete Verboten vorgelegt, dazu etwa das Verbot halbautomatischer Waffen, die „wie Kriegswaffen“ aussehen. Durch intensive Aufklärungsarbeit bei Abgeordneten des Europaparlaments durch Verbandsvertreter und hunderttausende Schützen, Sammler und Jäger wurde erreicht, dass man noch vor wenigen Wochen mit einer halbwegs vernünftigen EU-Richtlinie rechnen konnte.

Doch wie gewonnen, so zerronnen: Seit Ende November 2016 zeigt die EU-Kommission wieder ihre hässliche Fratze als nicht gewähltes, an ein stalinistisches Politbüro erinnerndes Gremium: Sämtliche kriminologischen Fakten außer Acht lassend will sie jetzt noch weitergehende Restriktionen für Schützen, Jäger und Sammler sowie Hersteller und Fachhandel als vor Jahresfrist.

Gegenwärtig werden folgende Vorhaben diskutiert: Ein totales Verbot entmilitarisierter Schusswaffen, das bedeutete vollautomatische Schusswaffen, die dauerhaft und irreversibel auf halbautomatischen Betrieb für den zivilen Markt geändert wurden. Insiderberichten zufolge geht es der EU-Kommission gar um ein Totalverbot für alle B7-Schusswaffen oder zumindest für alle AR-15 und AK-47-Derivate – fatal für Schützen und den Fachhandel.

Ein obligatorisches Fünfjahres-Verfallsdatum für alle Waffenlizenzen und obligatorische medizinische und psychologische Tests für alle Waffenbesitzer sind ein weiteres Horrorszenarium. Weiter geht es um ein vollständiges Verbot von Magazinen für Pistolen und Langwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, mit obligatorischer Lizenzierung für deren Erwerb und Besitz – verrückt. Ein Beobachter in Brüssel berichtete, dass gar das Verbot aller Schusswaffen, die theoretisch ein Magazin mit mehr als zehn Patronen aufnehmen können, diskutiert würde. Vor alle auch deutsche Grüne, Linke und SPDler machten in diese Richtung im Hintergrund massiv Druck. Und CDU/CSU stelle ihnen nichts entgegen.

Doch es hilft nichts: Europaweit müssen Waffenbesitzer sich erneut mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Verbindung setzen und hart und faktenreich argumentieren. Lesen Sie Argumente weiter unten in diesem Beitrag. Die Abgeordneten müssen von Ihnen erfahren, dass Sie ab sofort bei jeder Wahl Ihre Stimme nur jenen geben werden, die sich aktiv und massiv gegen jegliche weitere Restriktion im Waffengesetz einsetzen. Und vergessen Sie dabei nicht: Was Politiker der etablierten Parteien fürchten, wie der Teufel das Weihwasser, sind Stimmen für die AfD.

Fakten gegen die Pläne der EU-Kommission:

 

Mögliche Verschärfungsforderungen

Warum lehnen wir das ab?

1. Regelmäßige medizinische Tests von Legalwaffenbesitzern

  • Vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohungslage haben medizinische Checks von Legalwaffenbesitzern nichts mit der Sache zu tun.

  • Legalwaffenbesitzer sind rechtstreue, mündige Bürger, die verantwortungsvoll mit dem Privileg des Waffenbesitzes umgehen.

  • Statistiken belegen, dass Straftaten zum allergrößten Teil mit illegal besessenen Waffen verübt werden (mehr als 95%).

  • § 6 WaffG regelt die Frage der persönlichen Eignung. Weitergehende Restriktionen bringen keinen weiteren Sicherheitsgewinn. Ferner sagt die EU nichts darüber, welche medizinischen Fakten geprüft werden sollen. Soll das etwa eine Art Musterung alle fünf Jahre geben?

  • Die von der EU vorgesehenen medizinischen Untersuchungen werden dem Schießsport den Nachwuchs nehmen, da nur wenige angehende Schützen sich diesen Restriktionen unterziehen werden. Gleiches gilt für die Jungjäger.

2. Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen (Kategorie B7)

  • Jäger nutzen halbautomatische Waffen zum Schießen auf Wild, die mit maximal 3 Schuss geladen sind...! Das ist der aktuelle Stand!

  • Das Verbot dieser legalen Waffen ändert nichts an der Vielzahl von illegalen halbautomatischen und automatischen Waffen, die in Europa in den Händen von Kriminellen am Markt sind (http://bit.ly/Terrorwaffen)

  • Schützen nutzen halbautomatische Waffen in vielfältiger Weise im Rahmen der Sportausübung.

  • Es gibt keine Erkenntnisse, dass die zum Verbot vorgesehenen Halbautomaten mehr als andere Waffen für Straftaten verwendet werden.

  • Schon jetzt haben die Sportschützen eine strenge Bedürfnisprüfung für die genannten Halbautomaten zu absolvieren, diese Kontrollen sind mehr als ausreichend für die öffentliche Sicherheit.

  • Als vor über 100 Jahren die Militärrepetierer-Systeme eingeführt wurden, waren diese auch bei Jagd- und Sportwaffen präsent. Was spricht dagegen, dass die waffentechnische Entwicklung auch weiterhin Eingang in den Schießsport findet, zumal genügend technische Abweichungen zwischen den zivilen Selbstladern und den Sturmgewehren bestehen.

  • Glaubt man bei der EU-Kommission, nur das äußere Erscheinungsbild einer Waffe würde die Sicherheit bedrohen?

3. Zeitliche Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis

  • Wer in Deutschland die Jägerprüfung absolviert hat und zur Jagd gehen möchte, hat das Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen.

  • Das Bedürfnis wird mit dem Lösen des Jagdscheines bestätigt und erneuert.

  • Es ist keine weitere Bedürfnisprüfung nötig, die über das gesetzliche Maß hinausgeht.

  • Auch diese Maßnahme verhindert weitgehend die Nachwuchsgewinnung bei Sportschützen und Jägern.

  • Das geltende Waffengesetz sieht bereits vielfältige nachträgliche Prüfungen des Bedürfnisses vor.

  • So sind Schützenvereine gesetzlich verpflichtet, Austritte von Mitgliedern der zuständigen Waffenbehörde zu melden. Diese greift dann mit entsprechenden waffenrechtlichen Maßnahmen ein.

  • Die Begrenzung des Bedürfnisses würde insbesondere bei den Schützenvereinen möglicherweise einen erheblichen Mehraufwand an Verwaltungsarbeit durch auszustellende Bedürfnisbestätigungen bedingen. Diese Arbeit müssen vorwiegend ehrenamtlich arbeitende Vorstandsmitglieder leisten.

  • Für Legalwaffenbesitzer würde diese Regelung beim Widerruf der Erlaubnisse bedeuten, dass sie die Waffen verkaufen müssten und dies unter erheblichem Zeitdruck. Beträchtliche Vermögensverluste wären die Folge, ohne dass die Betroffenen gegen Gesetzte vorstoßen haben.

  • Es ist zu befürchten, dass die Bedürfnisprüfungen bei jedem Prüfungszeitraum nach den neusten Rechtsauffassungen vorgenommen werden. Wo bleibt die Rechtssicherheit für einmal erlassene Verwaltungsakte, die unter dem beim Erlass dieser Verwaltungsakte gültigen Recht zustande gekommen sind?

  • Ist es rechtsstaatlich, rechtskräftige Verwaltungsakte mit danach erlassenen Regelungen zu widerrufen?

 

 

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